Arbeitsbühnen – Tipps für sicheres Arbeiten
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist mit verschiedenen potenziellen Gefährdungen für den Bediener und dritte Personen verbunden. Viele Gefahren lassen sich technisch oder organisatorisch beherrschen, dennoch birgt die Arbeit mit und an Arbeitsbühnen Risiken. Auch aus diesem Grund ist die Bedienung von Hubarbeitsbühnen nur Personen erlaubt, die dafür ausgebildet wurden und ihre Kenntnisse durch eine bestandene Prüfung nachgewiesen haben.
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Sicherheitskennzeichen
Potenzielle Gefahrstellen am Gerät müssen durch ein Warnzeichen gekennzeichnet werden. Diese Zeichen sind dreieckig mit gelber Grundfarbe. Der Rand sowie das Bildzeichen in der Mitte sind schwarz. Neben Warnzeichen können auch Gebotszeichen oder Verbotszeichen an kritischen Stellen angebracht werden. Gebotszeichen sind rund und haben eine blaue Grundfläche; das Bildzeichen ist in weißer Farbe aufgedruckt. Gebotszeichen geben dem Bediener das sicherheitsgerechte Verhalten im Umgang mit der Hubarbeitsbühne vor, etwa einen Hinweis auf das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung. Verbotszeichen sind ebenfalls rund und mit einem roten Rand sowie rotem Querbalken auf weißem Untergrund bedruckt, die Bildzeichen sind in schwarzer Farbe aufgedruckt.
Der Bediener der Hubarbeitsbühne sowie alle Personen, die in der Nähe der Bühne arbeiten oder sich aufhalten, müssen die jeweiligen Sicherheitskennzeichen kennen und verstehen. Das gilt auch für ggf. vorhandene hersteller- und modellspezifische Piktogramme. Deren genaue Bedeutung wird in der Bedienungsanleitung der Bühne erläutert, die an der Maschine mitzuführen ist.
Sicherheit fängt schon vor dem Einsatz an
Für jeden Einsatz muss immer die richtige Hubarbeitsbühne gewählt werden. Bei der Entscheidung müssen auch Faktoren wie Untergrund und Arbeitsumgebung berücksichtigt werden. Am Aufstellort ist stets die Tragfähigkeit des Bodens zu berücksichtigen, zudem müssen immer Unterlegplatten eingesetzt werden, damit der Boden die auftretenden Trag- und Stützlasten zuverlässig und über die gesamte Dauer des Einsatzes sicher aufnehmen kann. Abstützungen an der Maschine müssen immer komplett ausgefahren oder ausgezogen werden, um die maximale Stützwirkung zu erzielen.
Geeignete Verkehrswege sorgen für Sicherheit
Hubarbeitsbühnen sind für Fahrten auf befestigten Straßen, Wegen und Untergründen gebaut. Daher sollten vor Beginn der Arbeiten die Verkehrswege kontrolliert werden, um mögliche Gefahrstellen zu erkennen und beseitigen zu lassen. Die Gesamtmasse der Hubarbeitsbühne und der Radlasten müssen vom Untergrund sicher aufgenommen werden können, unabhängig von äußeren Einflüssen wie etwa der Witterung. Bei nicht oder schwer einsichtigen Verkehrswegen muss der Fahrer durch eine dritte Person eingewiesen werden.
Fahrten mit angehobener Arbeitsbühne – Versetztfahrten
Wenn eine längere Wegstrecke zum Einsatzort zurückgelegt werden muss, ist die Arbeitsbühne zum Fahren in Grundstellung zu bringen. Sofern eine Fahrt mit angehobener Bühne dennoch erforderlich ist, ist dies nur als Versetztfahrt zulässig. Das gilt auch, wenn Personen mitfahren.
Für Versetztfahrten gelten folgende Bedingungen:
- Das Verfahren mit angehobener, personenbesetzter Arbeitsbühne muss hinsichtlich der Standsicherheit vom Hersteller zugelassen sein. Dieses ist im Betriebshandbuch dokumentiert.
- Die Fahrgeschwindigkeit der Arbeitsbühne darf 1,6 m/s nicht überschreiten, das entspricht etwa 6 km/h. Schienengeführte Hubarbeitsbühnen dürfen mit 3 m/s etwas schneller sein.
Versetztfahrten sind kurze Wegstrecken zur Positionierung der Arbeitsbühne oder zur fortlaufenden Durchführung von Arbeiten in der Höhe.
Aus- und Einsteigen bei angehobener Bühne
In der Praxis werden Arbeitsbühnen oft genutzt, um an höhergelegene Bereich an Gebäuden zu gelangen, also als Ersatz für ein entsprechend hohes Gerüst. Unter wirtschaftlichen Aspekten ist dieses Vorgehen zwar absolut nachvollziehbar, dennoch untersagen es die meisten Hersteller in der Betriebsanleitung, da die Konstruktion der Arbeitsbühne die dynamischen Kräfte hierbei nicht berücksichtigt.
Dazu kommt eine Vielzahl von möglichen Gefahren, die sich beim Ein- oder Aussteigen bei angehobener Bühne ergeben:
- Die Bühne könnte aufgrund unzulässig hoher Seitenkräfte umstürzen.
- Personen und Gegenstände auf der Bühne könnten durch den sogenannten „Peitscheneffekt“ herausgeschleudert werden, wenn sich die Konstruktion ungewollt verhakt und dann schlagartig wieder löst.
- Extremitäten können aufgrund von Schwingbewegungen der Hubeinrichtung gequetscht werden.
- Personen können beim Versuch, die hochgefahrene Bühne zu betreten oder zu verlassen, abstürzen.
Allerdings ist ein striktes Verbot wenig praxistauglich. Daher lässt die DGUV-Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ eine Ausnahme zu, sofern der Einsatz von anderen Sicherungsmaßnahmen technisch nicht möglich ist oder ein höheres Absturzrisiko zur Folge haben würde. Allerdings muss dieser Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Gefahren schriftlich innerhalb einer speziellen Gefährdungsbeurteilung begründet werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss am Einsatzort eingesehen werden können.
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Vorgehen beim Aus- und Einstieg bei angehobener Arbeitsbühne
- Anschlagen an der vom Vorgesetzten festgelegten, möglichst höher gelegenen Anschlageinrichtung außerhalb des Arbeitskorbes.
- Lösen am Anschlagpunkt im Arbeitskorb.
- Aussteigen und Arbeit durchführen, wobei eine zweite Person im Korb bleibt und den Vorgang beobachtet und die Bühne während dieses Manövers nicht bewegt wird.
- Einsteigen zurück in den Arbeitskorb.
- Anschlagen am Anschlagpunkt im Arbeitskorb.
- Lösen der Sicherung außerhalb des Arbeitskorbes.
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Sicherer Umgang mit Lasten
Eine Hubarbeitsbühne ist kein Kran oder Stapler. Für den Transport von Lasten müssen daher die zugelassenen Tragfähigkeiten der Arbeitsbühne beachtet werden, die auf dem Reichweitendiagramm an der Maschine angegeben sind. Dabei gilt grundsätzlich, dass die zulässige Last mit zunehmender Ausladung der Hubeinrichtung abnimmt (in der Physik als „Hebelwirkung“ bezeichnet).
Damit stellt die Übernahme von Lasten bei vollständig ausgefahrener Arbeitsbühne einen kritischen Sonderfall dar, weil hier die Gefahr einer Überlastung am größten ist. Aus Sicherheitsgründen sollte darum auf die Übernahme von Lasten bei voll ausgefahrener Bühne verzichtet werden, mindestens ist jedoch vor der Übernahme die Gesamtmasse der Last zu ermitteln. Dabei sind die Massen von allen Personen, Materialien und Werkzeuge auf der Bühne zu berücksichtigen.
Alle Lasten müssen gleichmäßig auf der gesamten Grundfläche der Bühne verteilt werden. Kleinteile sind in geschlossenen Behältern zu transportieren, um ein Herunterfallen auszuschließen.
Sicheres Verlassen der Arbeitsbühne
Der Bediener muss die Arbeitsbühne vor dem Verlassen sichern, um gefährliche Situationen für Mensch und Maschine zu vermeiden. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Maschine darf nur auf einem ebenen, tragfähigen Untergrund abgestellt werden.
- Muss die Bühne auf einer schiefen Ebene abgestellt werden, müssen ausreichend stabile Unterlegkeile eingesetzt werden, um die Maschine zu nivellieren.
- Zugänge zu Feuerlöschern, Flucht- und Rettungswegen sowie anderen wichtigen Einrichtungen dürfen nicht durch die Maschine zugestellt oder komplett versperrt werden.
- Die Hubarbeitsbühne muss komplett abgesenkt werden und sich in Grundstellung befinden.
- Die Arbeitsbühne ist mit der Feststellbremse zu sichern.
- Der Zündschlüssel muss abgezogen und das Fahrerhaus (sofern vorhanden) abgeschlossen werden.
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