Überall dort, wo sich In einem Unternehmen Flurförderzeuge und Fußgänger die Verkehrsflächen teilen, besteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Deshalb gehen immer mehr Betriebe dazu über, die Verkehrsflächen für Fußgänger und Stapler zu trennen und entsprechend zu markieren. Doch nicht immer lassen die räumlichen Gegebenheiten dies zu. Und eine solche Regelung funktioniert auch nur dann, wenn sich die Beteiligten daran halten.
Vorsicht Kreuzung!
Typische Gefahrenpunkte sind Abzweigungen und Kreuzungen. Durch Maschinen oder Regale ist die Sicht eingeschränkt und der Staplerfahrer kann nicht sehen, wer oder was hinter der Ecke auf ihn wartet oder ihm sogar entgegenkommt – beispielsweise ein anderer Stapler. Deshalb heißt es, an diesen Stellen besonders umsichtig zu handeln und die Fahrgeschwindigkeit des Staplers so weit reduzieren, dass ein Unfall ausgeschlossen werden kann.
Für Fußgänger erfordern solche Stellen ebenfalls erhöhte Aufmerksamkeit. Sie sollten keinesfalls in Gedanken oder im Gespräch plötzlich in eine Kreuzung oder Einmündung treten. Auf das Gehör können sich die Beteiligten dabei nicht immer verlassen. So sind Elektrostapler heute sehr leise und ihre akustische Wahrnehmbarkeit kann stark reduziert sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn in lauten Betriebsumgebungen das Tragen von Gehörschutz Pflicht ist.
Gegenseitige Aufmerksamkeit
Bei Lade- und Stapeltätigkeiten konzentriert sich der Fahrer auf diese Vorgänge und vor allem auf die Ladung selbst. Für Fußgänger bedeutet diese Situation eine potenzielle Gefährdung. Sie sollten erst dann das Fahrzeug passieren, wenn der Fahrer auf sie aufmerksam geworden ist. Suchen Sie den Blickkontakt mit dem Fahrer. Denn sie müssen stets mit Rangierbewegungen des Staplers rechnen. Das befreit den Staplerfahrer nicht von der Pflicht, das Umfeld im Auge zuhalten und Manöver nur durchzuführen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass keine Personen oder Gegenstände im Aktionsbereich sind. Eine ähnliche Situation ist auch beim Beladen oder Entladen von Fahrzeugen mit dem Stapler gegeben.
Vorausschauend fahren
Auch beim Stapler fahren gibt es angepasste Geschwindigkeiten und Sicherheitsabstände zu einem vorausfahrenden Stapler, die einzuhalten sind. Es kann immer eine abrupte Bremsung erforderlich sein. Und Stapler verhalten sich da nicht anders als Pkw auch – mit Reaktionsweg und Bremsweg, die sich zum Anhalteweg addieren. Zudem wird bei einer starken Bremsung auch die Sicherung der Ladung beansprucht.
Brennpunkt Hallentor
Eine weitere typische Gefahrenstelle sind Hallentore. Ein- und ausfahrende Flurförderzeuge können sich hier begegnen. Hinzu kommt eine mögliche Gefahr durch Fußgänger. Um die Ecke schauen kann niemand. Und häufig ist der Fahrer versucht, an diesen Stellen schneller zu fahren, als es ratsam wäre. Dann doch lieber die Geschwindigkeit drosseln. Kommt ein Stapler aus dem – meist dunkleren Halleninneren – nach draußen, ist die Sicht des Fahrers für einen kurzen Moment gemindert, bis sich das Auge an den Helligkeitsunterschied angepasst hat. Das gilt auch beim Hineinfahren in eine Halle. Häufig sind Hallentore mit Lamellenvorhängen gegen Zugluft geschützt. Manchmal vergilben oder verschmutzen die zunächst relativ klaren Materialien und erschweren oder verzerren die Sicht.
Idealerweise sind an exponierten Stellen wie Hallentoren die Verkehrsbereiche voneinander getrennt. Fußgänger können die Gefahr ihrerseits verringern, indem sie markierte Bereiche benutzen und nie unmittelbar an einem Tor den Verkehrsweg kreuzen. Besondere Aufmerksamkeit ist angesagt, wenn weitere Stapler, Fußgänger oder Radfahrer an der Toraußenseite zu dicht den Fahrweg kreuzen. Hier kann es blitzschnell zu einer Gefahrensituation kommen.
Auf und Ab
Schräge Rampen sind Problemzonen. Bei der Aufwärtsfahrt ist der Stapler mit der Ladung nach vorne zu fahren, bei der Abwärtsfahrt bewegt sich der Stapler rückwärts mit der Ladung nach hinten. Der Fahrer konzentriert sich dabei auf den – oft recht schmalen – Fahrweg. Bei einer Begegnung von Stapler und Fußgängern wird es sehr eng. Deshalb sind Rampen für Fußgänger in aller Regel gesperrt. Mitarbeiter sind gut beraten, sich an diese Regelung zu halten, auch wenn die Rampe manchmal bequemer erscheint.
Abseits ebener Wege
Im Außenbereich liegen weitere Gefahrenstellen. Beispielsweise dort, wo Bodenunebenheiten wie ungedeckte Abflussrinnen, Gullys oder Bodenwellen vorhanden sind. Langsames Überfahren möglichst im rechten Winkel ist hier angesagt. Je nach Regelung können sich im Außenbereich neben Transportern und Lkw auch Privatfahrzeuge bewegen. Staplerverkehr hat Vorfahrt. Der Staplerfahrer muss jedoch immer damit rechnen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer nicht an die Vorschrift halten.
Gefahrenstellen gibt es also genug. Da sollte kein Staplerfahrer eine zusätzliche Gefahrensituation dadurch schaffen, dass er seinen Stapler irgendwo abstellt, wo er Verkehrswege blockiert. Ebenso gefahrträchtig kann es sein, wenn der Stapler nicht gegen Wegrollen oder unbefugte Benutzung gesichert ist. In jedem Fall gilt immer noch der alte Grundsatz: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt.