Fördermöglichkeiten für neue Stapler – Subventionen und zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss
Das Klimaschutzprogramm und das daraus entstandene neue Klimaschutzgesetz der Europäischen Union sehen vor, den Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2 bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird unter anderem eine Steuer auf CO2-Emissionen von fossilen Brennstoffen erhoben; parallel sollen energieeffiziente Technologien und erneuerbare Energien gefördert werden.
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Bis zu 40 Prozent staatliche Förderung für Investitionen in Elektrostapler
Aus diesem Grund fördert der Bund Unternehmen jeder Größe und Ausrichtung, die neue elektrisch betriebene Flurförderzeuge anschaffen oder Altgeräte mit Verbrennungsmotor gegen neue Stapler mit E-Antrieb austauschen.
Elektrotechnologie bietet gerade in der Lager- und Intralogistik viele Vorteile:
- Gabelstapler mit Elektromotoren arbeiten deutlich günstiger im Verbrauch und sind damit insbesondere langfristig gesehen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Zudem skaliert der Effekt mit zunehmender Größe der Fahrzeugflotte.
- Moderne Elektrostapler sind technisch ausgereift und bieten eine hohe Effizienz und Leistung, was sich auch positiv auf die Produktivität auswirkt.
- Die CO2-Bilanz von E-Staplern ist deutlich besser als bei Verbrennern und kann durch die Nutzung von (selbst erzeugtem oder extern bezogenem) Ökostrom noch weiter verbessert werden.
- Elektrostapler verursachen im Betrieb keine Emissionen und sind deutlich leiser als Stapler mit Verbrennungsmotor.
- Mit der „staatlichen Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie bis zu 40 Prozent Förderquote erhalten und so die Anschaffungskosten für einen neuen Elektrostapler erheblich reduzieren.
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Was genau wird gefördert?
Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgelegte Förderprogramm mit der Bezeichnung „Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ fördert investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse bzw. zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs sowie CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen.
Konkret bedeutet das: Erstinvestitionen und Ersatzinvestitionen in Elektrostapler werden mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wieviel CO2 langfristig durch diese Maßnahme gespart wird. Unterschieden wird zudem zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die eine höhere Förderung erhalten, und größeren Betrieben.
Als KMU gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. KMU erhalten auf Antrag einen Zuschuss von 700 Euro für jede im Jahr eingesparte Tonne CO2. Große Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro erhalten pro eingesparte Tonne CO2 500 Euro Fördersumme. Die Gesamtförderung für KMU ist auf 40 Prozent begrenzt; größere Unternehmen können maximal 30 Prozent Förderung erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
Um in den Genuss der staatlichen Förderung für Elektrostapler zu gelangen, sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten:
- Es handelt sich um eine Neuinvestition in Elektrostapler oder eine Ersatzinvestition, bei der ein Stapler mit Verbrennungsmotor gegen einen Elektrostapler ausgetauscht wird („Alt gegen Neu“)
- Der neue Elektrostapler wird gekauft oder nicht länger als 24 Monate geleast.
- Der neue Elektrostapler ist ausschließlich am Unternehmensstandort des Subventionsempfängers in Betrieb und Nutzung.
- Antragsteller ist ein privates oder kommunales Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in Deutschland.
- Es liegt ein detailliertes Konzept zur geplanten Energieeinsparung vor, das durch einen vom BAFA zertifizierten Energieberater erstellt wurde – oder durch das antragstellende Unternehmen selber, sofern dieses am Investitionsstandort über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS verfügt.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der entsprechende Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Dieser kann online im Antragsportal zum Investitionsprogramm – Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss eingereicht und die hierfür erforderlichen Dokumente hochgeladen werden.
Wenn Sie die Förderung nutzen wollen, sollten Sie frühzeitig den Antrag auf Investitionszuschuss stellen. Denn erst nach einem positiven Förderbescheid dürfen Sie den oder die neuen Stapler auch tatsächlich kaufen oder leasen – und der Bescheid kann aufgrund des hohen Interesses an dieser Förderung einige Wochen auf sich warten lassen.
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Investitionsmehrkostenförderung für Stapler mit Brennstoffzellen
Wer nicht nur in einen neuen Elektrostapler investieren will, sondern in hochmoderne Brennstoffzellen-Technologie, kann ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nutzen. Das „Innovationsprogramm Logistik 2030“ will erreichen, dass bis zum Jahr 2022 500 neue FFZ mit Brennstoffzellen-Technologie in Deutschland in Betrieb genommen werden.
Brennstoffzellen arbeiten mit Wasserstoff und gelten damit als besonders umweltfreundlich und klimaneutral. Allerdings sind Stapler, die mit wasserstoffbasierten Brennstoffzellen betrieben werden, deutlich teurer in der Anschaffung als konventionelle Elektrostapler. Im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie können Unternehmen, die entsprechende Investitionsprojekte planen, hierfür auf Antrag 40 Prozent der Investitionsmehrkosten als Förderung erhalten. Die Förderung kann auch für Investitionen in die für die Nutzung von Wasserstoff notwendige Infrastruktur genutzt werden; in diesem Fall ist eine Förderung von 40 Prozent auf die gesamte Investition möglich.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – KfW-Kredit 295
Eine dritte Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Investitionen in neue Elektrostapler zu erhalten, bietet die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. Sie bietet zu den gleichen Förderbedingungen einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss an, der sich an Unternehmer und Freiberufler richtet.
Der KfW-Kredit 295 umfasst pro Unternehmen ein Kreditvolumen von bis zu 25 Millionen Euro. Die technischen Mindestanforderungen sind identisch mit denen des Bundesförderprogramms, wobei mit diesem Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gedeckt werden können. Die Laufzeit beträgt zwischen 2 und 20 Jahren, der Zinssatz wird für maximal 10 Jahre festgeschrieben. Für Investitionen in neue Elektrostapler gewährt die KfW auf Basis der förderfähigen Kosten einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent.
Die einzelnen Förderprogramme können nicht miteinander kombiniert werden; so ist z. B. eine gleichzeitige Inanspruchnahme des Investitionszuschusses und des KfW-Kredits 295 nicht möglich.
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