Fördermöglichkeiten für neue Stapler – Subventionen und zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss
Für Unternehmen, die ihre in die Jahre gekommene Staplerflotte durch neue, energieeffizientere Modelle ersetzen wollen, stehen verschiedene Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit. Kleine Unternehmen können für den Ersatz eines Staplers mit Verbrennungsmotor bis zu 33 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 10 % für den Austausch von Altstaplern gegen energieeffiziente neue Modelle.
Welche Fördermöglichkeiten es konkret gibt, an welche Bedingungen sie geknüpft sind und was Sie ansonsten noch zum Thema staatliche Förderung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Stapler-Konfigurator:
Jetzt Ihren individuellen Stapler konfigurieren und Angebote erhalten!
Welche Unternehmen sind förderberechtigt?
Von der staatlichen Förderung profitieren kleine und mittlere Unternehmen:
- Kleine Unternehmen (KU):
- weniger als 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen Euro
- Mittlere Unternehmen (MU):
- weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz von max. 50 Millionen Euro oder
- Jahresbilanzsumme von max. 43 Millionen Euro
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro gelten als große Unternehmen (GU), die keinen Anspruch auf Förderung durch die BAFA haben.
Welche Fördermöglichkeiten für neue Stapler gibt es?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit dem Programm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ Investitionen in umweltfreundliche Technologien in Industrie und Wirtschaft. Es handelt sich um Subventionen, also staatliche Zuschüsse, die auf Antrag gewährt werden können, sofern die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das Förderprogramm ist in sechs Module unterteilt, wobei eine Förderung für neue Stapler mit den Modulen 4 und 6 möglich ist.
BAFA Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
Eine Förderung nach BAFA Modul 4 kann für den Austausch eines mindestens fünf Jahre alten Staplers beantragt werden, vorausgesetzt, der neue Stapler bietet im Vergleich zum Altgerät eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 %.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.
Kleine Unternehmen erhalten einen Investitionszuschuss von 15 %, mittlere Unternehmen von 10 %.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um eine Ersatzinvestition handelt; das neu beschaffte Gerät muss also demselben Zweck dienen wie das Altgerät. Das Investitionsvolumen muss außerdem mindestens 10.000 Euro betragen. Maximal kann über Modul 4 ein Zuschuss von 20 Millionen Euro beantragt werden.
BAFA Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Diese Förderung kann für den Austausch eines mindestens fünf Jahre alten Staplers mit Verbrennungsmotor (Gas oder Diesel) beantragt werden.
Förderberechtigt sind ausschließlich kleine Unternehmen. Sie erhalten auf Antrag einen Investitionszuschuss von 33 %.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Maximal kann über Modul 6 ein Zuschuss von 200.000 Euro beantragt werden.
Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?
Um die BAFA-Förderung zu beantragen, müssen zusätzlich zu den ausgefüllten Antragsformularen folgende Unterlagen (digital) eingereicht werden:
- Kostenangebot für die Neuinvestition
- Foto der Bestandsanlage
- zusätzlich für Modul 4 – Basisförderung: Bestätigung, dass das erforderliche Endenergie-Einsparpotenzial erreicht wird
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Online-Antragsformular des BAFA. Dabei ist eine digitale Authentifizierung über ein ELSTER-Organisationszertifikat zwingend vorgeschrieben.
TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Preise von gebrauchten oder neuen Staplern und Hubwagen vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen
BAFA-Förderung für Stapler – was sonst noch wichtig ist
Grundsätzlich müssen alle Investitionszuschüsse für Stapler vor dem Kauf beantragt und durch die Ausstellung eines Zuwendungsbescheides schriftlich bewilligt werden. Denn für bereits begonnene Investitionen ist eine nachträgliche Förderung ausgeschlossen.
Jedes geförderte Gerät muss mindestens drei Jahre im Unternehmen zweckentsprechend eingesetzt werden. Eine Veräußerung oder Stilllegung der geförderten Investition innerhalb dieser Zeit ist möglich, muss dem BAFA jedoch unverzüglich angezeigt werden und hat eine Rückforderung der ausgezahlten Förderung zur Folge. Erfolgt der Eigentumsübertrag allerdings im Rahmen des Verkaufs des Unternehmens und wird der geförderte Stapler im Anschluss zweckentsprechend weiterbetrieben, besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung der Förderung.
Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen muss innerhalb von 36 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheides erfolgen, dem sogenannten Bewilligungszeitraum. Der kann in Ausnahmefällen auf Antrag bis zu zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel – der sogenannte Verwendungsnachweis – ist zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFA einzureichen.
Stand: Oktober 2024, Quellen:
Gabelstapler neu kaufen: Wichtige Tipps
Tipps für den Neukauf von Gabelstaplern Die Entscheidung, einen neuen Gabelstapler zu erwerben, bringt eine Investition in fünf- bis sechsstelliger… weiterlesen