Auch wenn die Unfallstatistiken aufgrund der Corona-Situation für das aktuelle Auswertungsjahr 2021 weniger Unfälle im Lager und mit Lagereinrichtungen als in den Vorjahren ausweisen, ist die Arbeit im Lager dennoch mit einer Vielzahl von Gefahren und Gefährdungen verbunden. Daher ist es besonders wichtig, sich mit dem Thema „Gefahrenarten im Lager“ zu beschäftigen und die bestehenden Risiken nach Möglichkeit zu minimieren.
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Arbeitgeber müssen aus zu diesem Zweck für alle Tätigkeiten und Arbeitsumfelder eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Daraus werden dann Maßnahmen abgeleitet, mit denen mögliche Gefährdungen vermieden oder in ihren Konsequenzen begrenzt werden können. Arbeitnehmer sind verpflichtet, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit umzusetzen, also z. B. den Anweisungen der Vorgesetzten Folge zu leisten, zur Verfügung gestellte PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zu tragen und Unfälle mit Geräten ebenso zu melden wie Defekte, die bei der Prüfung oder beim Arbeiten aufgefallen sind.
Bei einer Gefährdungsbeurteilung müssen daher die folgenden Gefährdungsarten überprüft und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr definiert werden:
1. Mechanische Gefährdungen
Ungeschützte, kontrolliert bewegliche Teile wie Sägeblätter, freiliegende Zahnräder und andere bewegliche Aufbauten, Bau- und Werkzeugmaschinen (z. B. Bohrmaschinen, Bohrmeißel, Fräsen etc.) stellen ein Unfall- und Verletzungsrisiko dar und müssen daher vom Hersteller so gestaltet sein, dass bei bestimmungsgemäßem Umgang eine Verletzung des Bedieners oder Dritter weitestgehend ausgeschlossen ist.
Auch von mobilen Arbeitsmitteln wie Front- oder Kommissionierstapler, manuell oder elektrisch angetriebenen Hubwagen, mobilen Arbeitsbühnen oder Fördertechnik gehen Gefährdungen aus, und zwar sowohl für den Bediener/Fahrer als auch für Dritte. Darum müssen Bediener für viele solcher Arbeitsmittel ihre Befähigung nachweisen, z. B. durch den Staplerschein, und außerdem regelmäßig vom Arbeitsgeber in der korrekten Bedienung und allen Sicherheitsvorkehrungen unterwiesen werden.
Eine weitere Gefährdung im Lager geht von unkontrolliert beweglichen Teilen aus, die u. a. wegen mangelhafter oder fehlender Sicherung herabfallen, umkippen oder wegrollen. Daher sollten runde Lagerartikel nicht über Kopfhöhe gelagert und mit Winkeln o. Ä. gesichert und Regalanlagen mit Anfahr-/Rammschutz vor Kollisionen geschützt werden.
Weitere mechanische Gefahren gehen von gefährlichen (z. B. rutschigen, scharfen oder kantigen) Oberflächen aus, die bei unabsichtlichem oder unsachgemäßem Kontakt zu Unfällen und Verletzungen führen können. Das gilt auch für zeitweise gefährliche Oberflächen, etwa eine aufgrund von ausgelaufenem Getriebeöl rutschige Fahrbahn.
Auch Stellen, an denen Personen oder Gegenstände herabfallen können, weisen ein nicht unerhebliches Gefahrenpotenzial auf. Das gilt nicht nur für z. B. Rampen oder Treppen, sondern auch für Regale und Lagerstapel, die gesichert werden müssen, damit keine Paletten oder Kartons herunterfallen können.
2. Elektrische Gefährdungen
Elektrizität ist auch im Lager unverzichtbar und wird daher an vielen Stellen genutzt, etwa um die Staplerbatterie neu zu laden, zum Betrieb von IT und Fördertechnik oder für die allgemeine Beleuchtung. Von elektrischen Anlagen geht dabei stets eine hohe Gefahr aus, denn Fehlfunktionen wie ein Kurzschluss können im schlimmsten Fall Brände und Explosionen zur Folge haben. Aus diesem Grund müssen Maschinen und elektrische Anlagen strenge Sicherheitsstandards erfüllen und regelmäßig fachkundig auf korrekte Funktion untersucht werden. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen außerdem nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden, denn selbst im Bereich von Niederspannungsnetzen mit 230-400 Volt kann ein Stromschlag tödlich wirken.
3. Thermische Gefährdungen
Mechanische Bewegung und Elektrizität können Maschinen, Oberflächen oder Bauteile zunehmend erwärmen und erhitzen, so dass von ihnen eine thermische Gefahr für Verbrennungen ausgeht. Das betrifft etwa den Motorbereich und die Batterie von Flurförderzeugen. Aber auch eine heruntergefallene Schraube, die sich an einer Rolle des Hubwagens verkeilt und nur ein paar Meter „mitgeschleift“ wird, kann sich dadurch auf mehrere hundert Grad erhitzen.
Kälte ist eine weitere thermische Gefährdung, die ähnliche Folgen wie Hitzeeinwirkung haben kann. Daher dürfen z. B. metallische Oberflächen im Tiefkühllager nicht ohne Handschuhe berührt werden, um ein Anfrieren der Haut und damit verbundene Verletzungen zu vermeiden.
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4. Brand- und Explosionsgefährdungen
Die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion ist immer dann gegeben, wenn mit entzündlichen Stoffen hantiert wird (z. B. Treibstoff für Verbrennungsmotoren) oder im Arbeitsumfeld entzündliche Flüssigkeiten oder Gase austreten können (z. B. Knallgasentwicklung an Blei-Säure-Akkumulatoren). Bei der Gefährdungsbeurteilung muss auch berücksichtigt werden, dass steigende Umgebungstemperaturen das Risiko von Bränden oder Explosionen erhöhen können, wenn entzündliche Stoffe im Lager gelagert oder verarbeitet werden.
5. Gefahrstoffe
In der Gefahrstoffverordnung werden alle Gefahrstoffe in Gefahrstoffklassen eingeteilt. Daraus leiten sich konkrete Vorgaben ab, die beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten sind. Diese reichen von Vorgaben hinsichtlich der Deklaration und Verpackung bis hin zu konkreten Schutzmaßnahmen, die durch den Arbeitgeber umgesetzt und an die betroffenen Mitarbeiter vermittelt werden müssen. So sind Gefahrstoffe etwa in separaten, ggf. besonders geschützten Lagerbereichen zu lagern, um z. B. eine Kontamination des Grundwassers zu verhindern. Auch sind für bestimmte Stoffe Höchstlagermengen oder weitere Lagerbedingungen festgelegt, etwa das Verbot der Zusammenlagerung von Stoffen, die miteinander reagieren können.
6. Sonstige physische Gefährdungen
Es gibt noch eine Reihe weiterer möglicher Gefährdungen im Lager und generell am Arbeitsplatz, die bei einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden müssen:
- Lärm: Hoher Schalldruck und/oder langanhaltende Lärmeinwirkung können das menschliche Gehör dauerhaft schädigen und die Hörleistung vermindern. Auch erhöht Lärm den Stresspegel sowie das Risiko, dass akustische Signale (Hupe, Sirene) nicht wahrgenommen werden.
- Vibrationen: Mechanische Schwingungen (z. B. von einer Maschine) können sich auf den Bediener übertragen und mit anhaltender Dauer körperliche Schäden der Knochen, etwa der Wirbelsäule, zur Folge haben.
- Elektromagnetische Felder: Bei der Umwandlung und Nutzung von elektrischer Energie können elektrische oder magnetische Felder auftreten. Diese bewirken thermische Effekte auf den Menschen und stellen ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für Mitarbeiter mit Herzschrittmacher oder anderen elektrischen bzw. elektronischen Implantaten dar.
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