Gabelstapler und Hubwagen sicher transportieren

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Gabelstapler und Hubwagen: Sicher transportieren und für den Transport sichern

In der Regel werden Stapler und Hubwagen selber eingesetzt, um damit im Betrieb Paletten und andere Güter aufzunehmen, zu verfahren und umzuschlagen. Doch wie kommt ein neuer oder gebrauchter Stapler eigentlich zum Einsatzort? Welche gesetzlichen Regelungen, welche Anforderungen an das Transportfahrzeug müssen dabei beachtet werden? Der folgende Artikel liefert Ihnen auf diese Fragen interessante Einblicke und Hintergründe.

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Warum Gabelstapler und andere FFZ so schwierig zu transportieren sind

Ein einfacher Niederhubwagen lässt sich – Routiniers im Bereich Logistik wissen das aus eigener Erfahrung – problemlos auf jeder Ladefläche transportieren, indem die Gabeln einfach unter eine Palette gefahren und die Bremse angezogen wird. Das klappt selbst bei einem vollen Lkw noch problemlos, sofern die Paletten längs eingestapelt wurden, da immer noch etwas Platz vorhanden ist, und die Ladebordwand oder Tür den Hubwagen daran hindert, sich während der Fahrt unkontrolliert zu bewegen.

Ähnlich einfach lässt sich ein Mitnahmestapler transportieren, der entweder auf der Ladefläche selber oder in einer Vorrichtung an der Seite oder Rückseite verstaut werden kann. Schließlich sind diese besonders kompakten Stapler auch genau dafür entwickelt und auf den leichten Transport hin optimiert worden.

Mitnahmestapler © Palfinger AG
Mitnahmestapler © Palfinger AG

Bei einem Frontstapler, Kommissionierer oder anderen Flurförderzeugen mit Elektroantrieb und Batterie ist die Sache in der Regel schon etwas komplizierter, denn zum einen ist das Gerät selber relativ sperrig und sein Gesamtgewicht verteilt sich ungünstig auf eine verhältnismäßig kleine Grundfläche, sodass hohe Punktlasten anliegen. Zudem befindet der Lastschwerpunkt bei manchen Staplern relativ weit oben, sodass insbesondere bei Kurven- oder Gefällefahrten zusätzliche Kräfte wirken, anders als beim klassischen Transport von Paletten. Dazu kommt eine geringe Bodenfreiheit der Geräte, die längere und damit flachere Auffahrrampen erfordern, die zudem ausreichend dimensioniert sein müssen, um das Gewicht des Staplers zu tragen. Und nicht zuletzt muss die Innenhöhe ausreichen, damit der Stapler auch mit Hubgerüst hineinpasst – oder er muss zerlegt transportiert und am Zielort montiert werden.

Was man beim Transport von Staplern beachten sollte
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Ohne Spezialfahrzeuge ist kein sicherer Transport möglich

Nur wenige Speditionen haben sich auf den Transport von Staplern und Flurförderzeugen spezialisiert oder besitzen Fahrzeuge, die hierfür geeignet sind. Der Lkw muss groß genug sein, um den Stapler sicher auf der Ladefläche verstauen zu können und über Einrichtungen verfügen, um den Stapler stabil verzurren und damit für die Fahrt sichern zu können. Denn für den Transport auf der Straße reicht es nicht aus, die Staplerräder einfach mit Bremskeilen zu blockieren und die Motorbremse anzuziehen. Bei einer starken Bremsung des Transportfahrzeuges oder bei Steigungen oder Gefälle könnte das FFZ sich andernfalls in Bewegung setzen und zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.

Für besonders große und schwere Stapler und Teleskopen kommt ohnehin nur ein Lkw mit einer offenen Ladefläche in Frage, der an Boden und Seitenteilen verschiedene Zurrpunkte bietet, an denen Gurte und andere Transportsicherungen angebracht und befestigt werden können. Zudem sollte der Boden so beschaffen sein, dass der Stapler stabil und sicher steht und auch bei kritischen Witterungslagen (Regen, Schnee, starker Wind) seine angedachte Transportposition nicht verlassen kann.

Sonderfall Staplerbatterie

Neben dem Stapler selber, der durch Größe und Gewicht jedoch eine rein physikalische Herausforderung darstellt, muss beim Staplertransport auf der Straße auch die Batterie kritisch betrachtet werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Blei-Säure- oder Lithium-Ionen-Akkumulatoren, von denen jeweils spezifische potenzielle Gefährdungen ausgehen können.

Bei Blei-Säure-Batterien muss sichergestellt werden, dass diese während der Fahrt nicht kippen oder rutschen können, da die enthaltene Säure stark ätzend wirkt und im ungünstigsten Fall den Lkw-Aufbau, Boden, Sicherungsmittel beschädigen oder beim Be- und Entladen den Bediener verletzen kann. Batterien unterliegen daher im Regelfall den Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR, und dort der Sondervorschrift 598. Das hat beispielsweise zur Folge, dass Batterien nur von speziellen Fahrzeugen und Fahrern mit Zusatzqualifikation als Gefahrgut transportiert werden dürfen, wofür weitere Sicherheitsregeln gelten.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die auch für Staplerbatterien gelten und den Transport vereinfachen. So unterliegen neue Batterien nicht den Vorschriften des ADR, wenn sie

  • gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind,
  • mit Trageeinrichtungen gesichert oder auf Paletten gestapelt sind,
  • keine äußeren Anzeichen von Beschädigungen aufweisen und
  • gegen Kurzschluss gesichert sind.

Diese Anforderungen sind bei deutschen und europäischen Herstellern als gegeben anzunehmen, sollten jedoch dennoch beim Kauf vertraglich vereinbart werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Auch gebrauchte Batterien können von den ADR-Vorschriften befreit werden, wenn sie

  • keine Beschädigungen am Gehäuse aufweisen,
  • gegen Auslaufen, Verrutschen, Umfallen und Beschädigung während der Fahrt gesichert sind, beispielsweise durch die Verzurrung auf einer Palette,
  • von außen keine Spuren von Lauge oder Säure aufweisen und
  • gegen Kurzschluss gesichert sind.

Aus diesen Gründen sollte beim Kauf eines gebrauchten Staplers der Zustand der Batterie genau untersucht und mit Fotos sowie im Kaufvertrag dokumentiert werden.

Wichtig: Selbst, wenn einer der oben genannten Punkte nicht erfüllt ist, ist eine Freistellung des Fahrzeugführers von der Nachweispflicht über die besonderen Schulungen nach dem ADR dennoch möglich. Denn nach Abschnitt 8.2.1. ADR kann darauf verzichtet werden, wenn die zulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit (also je Lkw) für Batterien eine Bruttomasse von 1.000 kg nicht überschreitet.

In diesem Fall reicht es u. a. aus, ein Beförderungspapier zu erstellen, einen ABC-Feuerlöscher mit einer Kapazität von 2 kg mitzuführen, eine Verpackungsanweisung zu beachten und den Fahrer und anderes mit dem Be- und Entladen betraute Personal über mögliche Gefahren zu unterweisen.

Beim Transport von Batterien gibt es einiges zu beachten
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Kann ich den Stapler nicht einfach selber zum Zielort fahren?

Bei Geländestaplern und vergleichbaren Modellen liegt der Gedanke nahe, einfach selber auf den Fahrersitz zu steigen und das Fahrzeug so zum Ziel zu fahren, statt eine Spedition zu beauftragen. Abgesehen davon, dass selbst Stapler mit Verbrennungsmotor kaum über ausreichende Tankkapazitäten verfügen, um längere Strecken zurücklegen zu können, ist dieses auch unter verkehrs- und versicherungsrechtlichen Aspekten sehr kritisch zu bewerten. Denn um einen Stapler im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen, muss der Fahrer die entsprechende Fahrerlaubnis (Flurfördermittelschein und Führerschein Klasse L) besitzen, einen Fahrauftrag haben und das Fahrzeug muss für den Straßenverkehr tauglich sein.

Ohne beispielsweise Beleuchtung, Blinker und geschlossener Fahrerkabine sind diese Anforderungen nicht erfüllt – und selbst mit die die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Regel so gering, dass der Stapler selbst auf Land- und Nebenstraßen ein Verkehrshindernis darstellt – von einer Fahrberechtigung auf Autobahnen ganz zu schweigen. Daher sollten Sie auf diese vermeintlich nahe liegende Option in der Regel besser verzichten und eben doch eine Spedition beauftragen. Die finden Sie entweder durch eine Recherche im Netz oder durch einen Anruf beim örtlichen Staplerhändler oder einem Hersteller.

Stapler auf einer schmalen Rampe
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