Unterweisungen im Betrieb

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Wichtige Fakten und Hintergründe zu Unterweisungen im Betrieb

Unterweisungen sollen alle Beschäftigten in regelmäßigen zeitlichen Abständen über mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz und im Umgang mit Arbeitsmaterialien und Geräten (z. B. einem Stapler) aufklären. Auch Schutzmaßnahmen, ihre Auswahl und die richtige Anwendung werden im Rahmen von Unterweisungen vermittelt. So soll erreicht werden, dass jeder Mitarbeiter weiß, wie er sich zu verhalten hat, um das Risiko von Unfällen oder Verletzungen zu minimieren.

Unterweisung im Betrieb © nmann77, stock.adobe.com
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Wie werden Unterweisungen definiert?

Eine Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen zu Arbeitsplatz und Aufgabenbereich jedes Beschäftigten. Üblicherweise erfolgt eine Unterweisung bei der Einstellung und danach in regelmäßigen Abständen von maximal einem Jahr. Wer in der Zwischenzeit im Betrieb eine neue Aufgabe übernimmt oder die bisherigen Aufgaben mit neuen Arbeitsmitteln (z. B. einer neuen Generation E-Stapler) erledigen soll, muss auch eine erneute, auf die aktuelle Arbeitssituation und die sich daraus ergebenden möglichen Gefährdungen abgestimmte Unterweisung erhalten.

Jede Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, d. h. spätestens am ersten Arbeitstag. Nach der Unterweisung sollen die Unterwiesenen wissen, wie das richtige Verhalten im Betrieb aussieht, und in der Lage sein, sich bei Bedarf auch in einer Stress- oder Gefahrensituation richtig zu verhalten.

Rechtliche Grundlagen Unterweisungen

Die gesetzliche Grundlage für Unterweisungen stellt § 12 Arbeitsschutzgesetz dar. Darin wird die Verpflichtung des Arbeitgebers erklärt, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Unterweisungen müssen – auch das fordert das Arbeitsschutzgesetz – während der Arbeitszeit erfolgen und an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein.

Zudem regelt § 12 Arbeitsschutzgesetz, dass eine Erstunterweisung bei der Einstellung zu erfolgen hat und weitere Unterweisungen bei Bedarf – also z. B. bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder wenn neue/andere Technologien eingesetzt werden. Auf dieser grundlegenden Rechtsvorschrift bauen weitere Verordnungen auf, etwa die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Darin werden die allgemeinen Anforderungen an die Unterweisungen unter Beachtung der spezifischen Gefährdungen, etwa beim Umgang mit Gefahrstoffen, konkretisiert.

Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht über die wichtigsten Gesetze und Vorschriften zur Unterweisung in die (Arbeits-)Sicherheit und den Gesundheitsschutz dar:

Vorschrift Paragraf Bezeichnung
Arbeitsschutzgesetz § 12 „Unterweisung“
Jugendarbeitsschutzgesetz § 29 „Unterweisung über Gefahren“
Mutterschutzgesetz § 14 „Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber“
Betriebssicherheitsverordnung § 12 „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“
Gefahrstoffverordnung § 14 „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“
PSA Benutzerverordnung § 14 „Unterweisung“
Biostoffverordnung § 12 „Unterrichtung der Beschäftigten“
Biostoffverordnung § 14 „Betriebsanweisung und Unterweisung von Beschäftigten“
DGUV Vorschrift 1 § 4 „Unterweisung der Versicherten“
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Wer ist für Unterweisungen verantwortlich?

Der Gesetzgeber verpflichtet den Unternehmer bzw. Arbeitgeber dazu, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten und daraus konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Unfällen und Verletzungen abzuleiten. Ebenso ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Beschäftigten zu unterweisen, z. B. um Berufs- oder Quereinsteiger über das richtige Verhalten bei einem Staplerunfall aufzuklären und ihnen auch Gelegenheit zum Üben zu geben.

Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber kann und darf die eigene Pflicht zur Unterweisung jedoch im Rahmen der Pflichtenübertragung an andere Mitarbeiter übertragen. Üblich ist etwa die Übertragung der Verpflichtung zur Unterweisung an betriebliche Führungskräfte, die dann in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die Mitarbeiter unterweisen. Denn Unterweisungen sind nicht nur zeitintensiv, sondern müssen auch die spezifischen Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz thematisieren.

Pflichtenübertragung im Betrieb durch Unternehmer
Pflichtenübertragung im Betrieb durch Unternehmer möglich, dies gilt auch bei Unterweisungen

Die Pflicht zur Unterweisung gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Leasingpersonal beschäftigt. Auch in diesem Fall ist der Entleiher dafür verantwortlich, das Fremdpersonal arbeitsplatz- und aufgabenbezogen zu unterweisen.

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Wann muss eine Unterweisung erfolgen?

Grundsätzlich muss eine Erstunterweisung immer dann erfolgen, wenn neue Beschäftigte im Betrieb tätig werden sollen oder intern von einem anderen Arbeitsplatz versetzt wurden. Erstunterweisungen sind ebenfalls durchzuführen, wenn Beschäftigte neue Aufgabengebiete übernehmen, das Unternehmen neue Räumlichkeiten bezogen oder neue Einrichtung in Betrieb genommen hat. Die Erstunterweisung muss besonders gründlich und umfassend sein, um die neuen Beschäftigten schon zu Beginn ihrer Tätigkeit für alle möglichen Gefährdungen zu sensibilisieren und sie praxisnah über Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten im Notfall zu informieren.

Arten von Unterweisungen
Arten von Unterweisungen

Sollten sich durch neue oder geänderte Vorschriften neue Schutzmaßnahmen ergeben, müssen ebenfalls Unterweisungen für alle Beschäftigten erfolgen.

Regelmäßig wiederkehrende Unterweisungen, die mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden, sind notwendig (§ 4 Abs. 1 DGUV-Vorschrift 1). Denn das Gehörte und Gelernte gerät mit der Zeit immer mehr in Vergessenheit, weshalb die Unterweisungen für erwachsene Beschäftigte mindestens alle 12 Monate wiederholt werden müssen. Außerdem müssen Inhalte, Schwerpunkte und auch der Umfang der Unterweisung kontinuierlich auf den Wissensstand der Beschäftigten sowie auf aktuelle Erkenntnisse im Arbeitsschutz angepasst werden.

Für Jugendliche schreibt § 29 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz vor, dass eine Unterweisung halbjährlich erfolgen muss.

Anlassbezogene Unterweisungen sind sinnvoll, wenn besondere oder neue Situationen sie erfordern. Ein Beispiel hierfür sind Änderungen in der Gefährdungsbeurteilung, etwa aufgrund einer Betriebsbesichtigung. Ebenso kann eine anlassbezogene Unterweisung aufgrund veränderter rechtlicher Vorgaben notwendig werden. Wer eine besondere Tätigkeit ausübt, die nicht Teil der eigentlichen Arbeit ist, sollte ebenso eine Unterweisung erhalten wie Beschäftigte, die sich sicherheits- oder gesundheitswidrig verhalten, z. B. weil sie beim Transport von Lasten mit dem Stapler die Sicherheitsvorschriften nicht beachten.

Nach einem Unfall, Beinaheunfall oder Eintrag im Verbandbuch sollte ebenfalls eine anlassbezogene Unterweisung erfolgen. Sinnvoll ist in diesem Fall eine Unterweisung, die sich konkret mit dem Unfallgeschehen beschäftigt, die Fehler aufarbeitet und Hinweise zum richtigen Verhalten vermittelt.

Welche Themen müssen in einer Unterweisung angesprochen werden?

Eine Unterweisung soll dem Unterwiesenen Wissen darüber vermitteln, welche Gefährdungen im Arbeitsumfeld eintreten können und wie diese zu vermeiden sind. Daher werden im Rahmen einer Unterweisung sowohl allgemeine als auch arbeitsplatzbezogene Themen vermittelt.

Beispiele für allgemeine Unterweisungsthemen:

  • Erste Hilfe
  • Flucht- und Rettungswege
  • Einrichtungen zum Brandschutz
  • Notrufeinrichtungen
  • Heben und Tragen
  • Arbeitszeiten
  • Maschinenschutz
  • Gesundheitsschutz
  • Meldung von Unfällen
  • Beauftragte Personen
Unterweisungsthemen
Unterweisungsthemen

Beispiele für arbeitsplatzbezogene Unterweisungsthemen:

Muss eine Unterweisung dokumentiert werden?

Da Unterweisungen gesetzlich vorgeschrieben sind, muss der Unternehmer nachweisen, dass er seiner diesbezüglichen Pflicht in vollem Umfang nachkommt. Aus diesem Grund müssen alle Unterweisungen schriftlich dokumentiert und archiviert werden. Die Pflicht zur Dokumentation ist zudem in § 4 Abs. 1 DGUV-Vorschrift 1 definiert.

Die Dokumentation einer Unterweisung muss folgende Informationen umfassen:

  • Zeitpunkt und Ort der Unterweisung
  • Inhalte der Unterweisung
  • Namen und Unterschriften aller unterwiesenen Beschäftigten
  • Namen und Unterschrift aller Unterweiser

Die Dokumentation sollte mindestens für zwei Jahre archiviert werden, um auf Verlangen – z. B. der Berufsgenossenschaft – den Nachweis der Pflichterfüllung vorlegen zu können.

Unterweisungen müssen dokumentiert werden
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Wie sollte eine Unterweisung gestaltet werden?

Eine erfolgreiche Unterweisung hat zur Folge, dass die Beschäftigten „wollen, was sie sollen“. Es geht also nicht allein um die fachliche Unterweisung, sondern darum, die Eigen- und Mitverantwortung der Beschäftigten für den Arbeitsschutz im Betrieb zu fördern. Denn wer die Regeln kennt, versteht und im besten Fall von ihrem Sinn überzeugt ist, wird sich an sie halten und aktiv dazu beitragen, dass die betrieblichen Vorschriften und Betriebsanweisungen beachtet werden. Es ist also besonders wichtig, alle Unterweisungen so zu gestalten, dass die Beschäftigten persönlich angesprochen, eingebunden und dazu ermutigt werden, sich mit wichtigen Aspekten in Bezug auf die eigene Sicherheit und Gesundheit zu beschäftigen.

Elektronische Medien – z. B. Präsentationen, Lehrfilme, interaktive Übungen am PC etc. – können dabei helfen, Unterweisungen interessant, abwechslungsreich und motivierend zu gestalten. Sie sind jedoch kein Ersatz für eine persönliche Unterweisung mit der Möglichkeit, bei Bedarf direkt Fragen zu stellen oder Unklarheiten auszuräumen. Wichtig für den Erfolg ist auch, dass der Zeitrahmen für eine Unterweisung ausreicht, um alle Themen zu vermitteln und auf Rückfragen einzugehen.

Daher erfordern erfolgreiche Unterweisungen eine gründliche Planung und Vorbereitung sowie eine klare Zieldefinition:

  • Was sollen die Unterwiesenen nach der Unterweisung wissen?
  • Welche Kenntnisse sollen vermittelt werden? Welches Verständnis, z. B. über Zusammenhänge, sollen die Unterwiesenen erlangen?
  • Welche Fähigkeiten sollen die Unterwiesenen erwerben, um sicher und gesund arbeiten zu können?
  • Welche Fertigkeiten und Arbeitsweisen sind hierfür erforderlich?
  • Wie können die Unterwiesenen motiviert werden, selbstständig sicher und gesund zu arbeiten?
Strukturierte Unterweisung
Strukturierte Unterweisung: Gründliche Planung und Vorbereitung sowie eine klare Zieldefinition sind notwendig

Müssen Unterweisungen nachgeholt werden?

Wer eine Unterweisung z. B. wegen einer krankheitsbedingten Abwesenheit versäumt, muss sie nachholen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall einen neuen Termin für die betriebliche Unterweisung ansetzen, und weil diese als Arbeitszeit gilt, sind Beschäftigte zur Teilnahme verpflichtet.

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