Staplerschein: Für welche Flurförderzeuge ist er Voraussetzung?
Flurförderzeuge sind Fördermittel, die mit Rädern auf dem Flur laufen und frei lenkbar sind, zur Beförderung, zum Ziehen oder Schieben von Lasten konstruiert wurden und für den innerbetrieblichen Betrieb bestimmt sind. Da ihr Betrieb und Einsatz bauartbedingt und aufgrund ihrer Eigenschaften mit Risiken behaftet ist, dürfen die meisten Flurförderzeuge nur von geeigneten und unterwiesenen Personen bedient und benutzt werden. Die genauen Details sind in der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und im BG Grundsatz 925 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ definiert.
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Der Nachweis der Qualifikation zum Führen eines Flurförderzeugs erfolgt durch den Flurfördermittelschein, der im allgemeinen Sprachgebrauch meist als „Staplerschein“ bezeichnet wird. Um ihn zu erwerben, ist eine Ausbildung in Theorie und Praxis vorgeschrieben, die jeweils mit einem Test abgeschlossen werden muss. Im Vergleich zum Führerschein für Pkw oder andere Fahrzeuge im Straßenverkehr ist die Ausbildung deutlich kürzer und fokussierter, empfohlen wird für beide je ein Kontingent von 10 Unterrichtsstunden.
Keine Regel ohne Ausnahme
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Pflicht zum Staplerschein: Flurförderzeuge ohne Fahrersitz oder Fahrerstand, also für den sogenannten „Mitgängerbetrieb“ dürfen auch ohne benutzt und bedient werden. Hier reicht eine gründliche Unterweisung im Betrieb aus, die jährlich wiederholt und schriftlich dokumentiert werden sollte. Allerdings muss auch hier der Arbeitgeber als Verantwortlicher sicherstellen, dass der Bediener körperlich und geistig zum Führen des Mitgängerfahrzeuges geeignet ist.
Für bestimmte Flurförderzeuge (Teleskopstapler) und bestimmte Einsatzbereiche (im öffentlichen Straßenverkehr) sind zusätzliche Qualifikationen erforderlich. Bei Teleskopstaplern ist seit einigen Jahren eine eigene Ausbildung vorgeschrieben, diese sind also nicht mehr durch den klassischen Staplerschein abgedeckt. Und immer dann, wenn ein FFZ im öffentlichen Verkehrsraum betrieben wird – also beispielsweise im Straßenverkehr, auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf Baustellen – ist zusätzlich zum Flurfördermittelmittelschein auch ein Führerschein der Klasse L erforderlich.
In der folgenden Tabelle haben wir für Sie die gängigsten Flurförderzeugmodelle übersichtlich zusammengestellt und dahinter notiert, ob ein Staplerschein für die Bedienung vorgeschrieben ist. Da im Rahmen der Ausbildung für den Flurfördermittelschein jedoch zahlreiche wichtige physikalische und rechtliche Zusammenhänge vermittelt werden und im Praxisteil zudem der Umgang mit dem Gerät trainiert wird, lohnt es sich eigentlich fast immer, die Zeit zu investieren und einen Staplerschein zu machen – zumal dieser lebenslang und unabhängig vom Einsatzbetrieb gültig ist.
Flurförderzeug | Beschreibung | Staplerschein Ja/Nein? | Zusatzausbildung Ja/Nein? |
---|---|---|---|
Containerstapler | Auch als Greifstapler oder Reachstacker bezeichnet. Spezialgerät zum Transport und Handling von Containern mit langem Lastaufnahmemittel, je nach Modell für Lasten von bis zu 50 Tonnen geeignet. | Ja | Ja |
Fahrerstandstapler | Flurförderzeug ohne Fahrersitz, bei dem der Fahrer seitlich zum Lastaufnahmemittel und zur Last steht, sodass sowohl Vor- als auch Rückwärtsfahrten sicher ausgeführt werden können. Hierdurch ist das Gerät kaum breiter als die transportierte Palette und zudem sehr wendig. | Ja | Liegt im Ermessen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. |
Geländestapler | Auch als Großreifenstapler bezeichnet. Bei Geländestaplern handelt es sich ebenfalls in der Regel um Gegengewichtstapler, die mit größeren, grobstollige Reifen und einer starken Motorisierung (Diesel, Treibgas) ausgestattet sind. | Ja, zusätzlich Führerschein Klasse L | Ja |
Hubmaststapler | Auch als Gegengewichts- oder einfach Gabelstapler bezeichnet. Sehr flexibel einsetzbar, mit Elektro- oder Verbrennungsmotor erhältlich und für geringe bis hohe Traglasten und geringe bis mittlere Hubhöhen geeignet. | Ja | Nein |
Hubwagen | Auch als Handhubwagen, Mitgänger oder Ameise bezeichnet. Einfache Modelle haben keinen Motor und werden manuell bewegt, elektrische Modelle fahren, heben und senken mit Motorunterstützung. Je nach Hubhöhe werden die Geräte in Nieder- und Hochhubwagen unterschieden. | Nein | Nein |
Kommissionierstapler | Auch als Kommissionierer oder Order-Picker bezeichnet. Haupteinsatzgebiet ist das Lager, wo der Kommissionierstapler entweder in Bodennähe (Horizontalkommissionierer) oder im Hochregal (Vertikalkommissionierer, mit höhenverstellbarer Fahrerkabine) eingesetzt wird. | Ja | Ja |
Mehrwegestapler | Während bei einem klassischen Stapler nur ein bis zwei lenkbare Räder vorhanden sind, können bei einem Mehrwegestapler alle Räder gelenkt werden. Hierdurch ist das Gerät besonders wendig und kann sich auch in Querrichtung bewegen. | Ja | Ja |
Mitnahmestapler | Besonders kompakte Flurförderzeuge, die auf einem Transportfahrzeug (Lkw, Anhänger, Auflieger) transportiert werden und zum Be- und Entladen beim Kunden oder Lieferanten genutzt werden. | Ja, zusätzlich Führerschein Klasse L | Liegt im Ermessen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. |
Schlepper | Schlepper sind Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung, die vor allem zum Ziehen oder Schieben von anderen Fahrzeugen und Anhängern genutzt werden. | Ja | Ja |
Schmalgangstapler | Besonders kompakte Kommissionierer oder Schubmaststapler, die speziell für den Einsatz in Hochregalgängen konzipiert sind. Je nach Modell mit hochfahrender Fahrerkabine (Man-up) oder mit höhenverstellbarem Lastaufnahmemittel (Man-down). | Ja | Ja |
Schubmaststapler | Schubmaststapler werden vor allem in Hochregallagern zur Ein- und Auslagerung von Paletten eingesetzt. Je nach Modell fährt die Fahrerkabine mit in die Höhe oder der Fahrer kann per Kamera und Bildschirm Lastaufnahmemittel und Last genau auf Lagerfach abstimmen. | Ja | Ja |
Schwerlaststapler | Schwerlaststapler sind ähnlich wie Gegengewichtstapler aufgebaut, allerdings für deutlich höhere Lastgewichte und meist für den Einsatz auch außerhalb von geschlossenen Hallen konzipiert. | Ja | Ja |
Seitenstapler | Auch als Quergabelstapler bezeichnet. Bei diesen Geräten ist das Lastaufnahmemittel quer zur Fahrtrichtung angebracht, ebenso der Fahrersitz, sodass der Fahrer die Last immer gut im Blick hat. | Ja | Liegt im Ermessen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. |
Teleskopstapler | Auch als Teleskoparmstapler oder Telehandler bezeichnet. Der Lastarm kann bei diesen Flurförderzeugen nicht nur senkrecht in die Höhe, sondern im ähnlichen Umfang auch seitlich bewegt werden, sodass sich der Arbeitsbereich deutlich erhöht. | Ja, für Teleskop-stapler | Ja |
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