Stapler: Sicherungssysteme und Sicherungsmaßnahmen
Auch in Arbeitsbereichen, in denen ausreichend Fahr- und Rangierflächen vorhanden sind, kommt es im Tagesgeschäft immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern. Besonders häufig passieren die in Regalgängen, die von Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen angefahren werden, wenn Staplerfahrer und Fußgänger einen kurzen Moment lang unachtsam waren. Aus diesem Grund entwickeln die Hersteller von Staplern und Sicherheitstechnik Systeme, mit denen das Unfallrisiko verringert werden soll.
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Warnsysteme für Stapler
Um Unfälle mit Personenschäden zu vermeiden, gibt es verschiedene Lösungsansätze. Bei einigen Staplerherstellern kommen Warnsysteme zum Einsatz, die entweder auf Basis von Infrarotstrahlen oder mit Laserlicht arbeiten. Beide funktionieren nach dem gleichen Prinzip: Sie detektieren den Bereich vor dem Stapler und geben dem Fahrer und dem Fußgänger ein akustisches Warnsignal. Bei Flurförderzeugen, die in Schmalganglagern eingesetzt werden, ist das Warnsystem häufig mit der Motorsteuerung verbunden, so dass bei einem Hindernis im Fahrweg der Motor sofort ausgeschaltet wird. Allerdings funktionieren diese Lösungen oft nur in Bereichen mit Temperaturen von maximal 25 °C.
Warnsysteme mit Infrarottechnik sind in Kühl- und TK-Lagern nur bedingt nutzbar. Denn hier trägt das Personal in der Regel Schutzkleidung gegen die Kälte, so dass die Oberflächentemperatur nur an wenigen Stellen korrekt ermittelt werden kann. Hier sollten darum alternative Möglichkeiten genutzt werden, um die Arbeitssicherheit zu erhöhen. Ist eine technische Lösung direkt am Stapler nicht möglich, kann das Unfallrisiko zumindest durch eine entsprechende Gestaltung der Arbeitsbereiche reduziert werden. Empfehlenswert sind ausreichend starke Leuchtmittel, die den Fahrweg mit mindestens 120 Lux dauerhaft ausleuchten.
Akustische Fahrsignale
Grundsätzlich zählt eine akustische Warneinrichtung – im allgemeinen Sprachgebrauch meist als „Hupe“ bezeichnet – zur Standardausrüstung jedes Staplers. Sie kann vom Fahrer je nach Situation eingesetzt werden, um Fußgänger, andere Staplerfahrer oder weitere Verkehrsteilnehmer vor möglichen Gefahren zu warnen oder einfach zu signalisieren, dass sich der Stapler nähert. So wird die Hupe häufig auch vor Kurvenfahrten betätigt, wenn die Fahrstrecke nach der Kurve nicht vollständig einsehbar ist.
Dennoch ist die Hupe kein klassisches Sicherheitssystem, da sie nur manuell arbeitet und somit keinen dauerhaften Schutz bietet. Um Arbeitsplätze zu schützen, die sich in der Nähe von Verkehrsflächen befinden, sind daher zusätzliche Signaleinrichtungen am Stapler erforderlich, die mit Sensoren ausgestattet sind. Diese erzeugen automatisch ein deutliches akustisches Signal, wenn sich der Stapler dem Arbeitsbereich nähert.
Das Betriebsgeräusch der elektrisch betriebenen Geräte ist im Regelfall deutlich leiser als die Umgebungsgeräusche. Und das Warngeräusch sollte nur in der unmittelbaren Nähe des Staplers zu vernehmen sein, also eine Art „akustischen Schild“ darstellen. Der erzeugte Ton muss deutlich hörbar, darf dabei jedoch nicht unangenehm sein, um Fahrer und Mitarbeiter nicht zu stören oder gar zu erschrecken. Sinnvoll sind Geräte mit Breitbandsound, die permanent die Umgebungslautstärke messen und dann ein Signal erzeugen, das immer etwa 5 dB lauter ist. Wichtig ist zudem, dass das Signal nicht dauerhaft ertönt, sondern in Intervallen, und dass das Gerät nur dann anspricht, wenn der Stapler sich tatsächlich bewegt. Ideal sind Schaltungen, die mit einer kurzen Zeitverzögerung ansprechen, damit kleine Korrekturen beim Ein- und Ausstapeln nicht ebenfalls das Warnsignal auslösen.
Optische Fahrsignale
Relativ neu sind Systeme, die nicht mit Warntönen, sondern mit optischen Signalen vor einer möglichen Gefährdung durch den Stapler warnen. Ein Beispiel hierfür ist die vom Staplerhersteller Linde entwickelte Blue Spot™-Technologie. Sie besteht aus einer am Fahrerschutzdachrahmen befestigten LED-Leuchte, die einen blauen Warnpunkt auf den Fußboden projiziert, sowohl bei Vor- als auch bei Rückwärtsfahrten. Der kann je nach Einstellung dauerhaft leuchten oder blinken und warnt Fußgänger und andere Fahrer rechtzeitig vor dem sich nähernden Stapler. Die Technik gibt es auch als Nachrüstkit, um Stapler im Bestand zusätzlich abzusichern.
Stapler, die nicht nur im innerbetrieblichen Werksverkehr eingesetzt werden, sondern auch im öffentlichen Straßenverkehr, müssen für die entsprechende Ausnahmegenehmigung und Betriebserlaubnis mit Bremsleuchten und einem optischen Fahrtrichtungsanzeiger (vergleichbar mit dem Blinker beim Auto) ausgestattet sein. Diese optischen Fahrsignale sind auch sinnvoll bei Geräten, die nur innerbetrieblich eingesetzt werden, allerdings in Betrieben, in denen mehrere Stapler unterwegs sind. Vergleichbares gilt für Rückfahrscheinwerfer, die wie beim Auto signalisieren sollen, dass der Stapler nicht vorwärts, sondern rückwärts fährt.
Frontscheinwerfer
Außer Bremslichtern sind bei Staplern, die im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden, ausreichend helle Frontscheinwerfer vorgeschrieben. Doch auch bei rein innerbetrieblichen Geräten kann es sinnvoll sein, sie mit Frontscheinwerfern auszustatten, sofern die Fahrbahn nicht mit mindestens 50 bzw. 100 Lux ausgeleuchtet ist.
Doch auch in Arbeitsbereichen, die ausreichend hell ausgeleuchtet sind, kann die zusätzliche Ausstattung des Staplers mit Frontscheinwerfern sinnvoll sein. Das gilt insbesondere dann, wenn der Scheinwerfer automatisch angeschaltet wird, sobald der Stapler sich in Bewegung setzt. Außerdem unterstützen Arbeitsscheinwerfer den Fahrer beim Rangieren und erleichtern es, von hellen in dunklere Lagerbereiche zu wechseln. Dafür ist es jedoch erforderlich, dass die Scheinwerfer so angebracht und eingestellt sind, dass sie auch bei Fahrten mit Last den Fahrweg beleuchten und nicht die Last.
Rundumleuchten
Rundumleuchten sind meist farbige Warnblinkeinrichtungen, die auf dem Staplerdach montiert werden und in besonderen Gefahrensituationen (Rückwärtsfahrten, Fahrten mit eingeschränkter Sicht etc.) vom Fahrer zugeschaltet werden können. Wie beim klassischen Blaulicht von Rettungs- oder Polizeifahrzeugen erzeugen sie ein deutlich erkennbares, wechselndes Lichtsignal, um Personen und Fahrer in der Nähe auf den sich nähernden oder stehenden Stapler hinzuweisen.
Dieses optische Signal sollte jedoch tatsächlich nur in klar definierten Ausnahmefällen eingesetzt werden, um keinen Gewöhnungseffekt zu erzeugen oder sogar Ablehnung und Aggression bei Mitarbeitern und Fahrern zu bewirken. Aus diesem Grund sollten Rundumleuchten auch nicht auf allen Geräten und Staplern eingebaut werden, sondern nur bei solchen, die in besonders exponierten Arbeitsbereichen ihren Dienst verrichten.
Rückspiegel
Ein Rückspiegel, korrekt montiert und eingestellt, erhöht die Arbeitssicherheit deutlich. Das gilt besonders bei Geräten, die mit einer Witterungsschutzverkleidung der Fahrerkabine versehen sind, da die Verkleidungen die Rundumsicht des Fahrers einschränken. Den besten Überblick bieten Panoramaspiegel, während Planspiegel für eine vergleichbare Verbesserung der Rundumsicht deutlich größer ausgeführt sein müssen.
Allerdings muss ein nachträglich installierter Rückspiegel immer innerhalb des Staplerprofils angebracht werden, und zwar mit einer Schlauchschelle. Bohrungen oder Schweißarbeiten am Gehäuse oder Fahrerdach sind nicht zulässig und dürfen, wenn überhaupt, dann nur durch den Hersteller selber vorgenommen werden. Denn sie stellen einen unsachgemäßen Eingriff dar, durch den das Gerät die Konformitätserklärung und das CE-Zeichen verliert.
Warnschilder
Bereiche, die ein besonders hohes Unfallrisiko aufweisen, sollten durch entsprechende Maßnahmen zusätzlich gesichert werden. Eine Möglichkeit sind Warnschilder, die auf mögliche Gefahren hinweisen, sowie Gebotsschilder und Verbotsschilder.
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Verkehrsregelung
Auch in einem Betrieb gelten Verkehrsregeln, die jedoch vom jeweiligen Unternehmer festgelegt werden. Sie sollten sich aus praktischen Erwägungen an der Straßenverkehrsordnung orientieren, damit sich Fahrer, Fußgänger, Personen von Fremdfirmen und Besucher nicht umstellen müssen und intuitiv bzw. gewohnheitsmäßig korrekt verhalten. Ein Beispiel dafür ist die Vorfahrtsregelung, die wie im Straßenverkehr entweder über Schilder zu regeln ist oder andernfalls auf der Regel „Rechts vor Links“ basiert. Auch sollten Stapler auf der rechten Fahrbahnseite fahren, zumal die meisten in Deutschland betriebenen Geräte Linkslenker sind.
Die Fahrstrecken müssen so beschaffen sein, dass sie ausreichend beleuchtet und damit gut einsichtig sind. Auf langen, gerade verlaufenden Strecken wird der Fahrer in der Regel zum Fahren mit Höchstgeschwindigkeit verleitet, was unkritisch ist, solange keine Fußgänger oder andere Stapler queren können. Ist das nicht ausgeschlossen, sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit vom Unternehmer begrenzt und dies auch durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht werden.
An kritischen Bereichen wie Kurven, Regalausgängen, Notausgängen, Ausfahren oder Engpässen sollte die Geschwindigkeit immer reduziert werden. Hier haben sich auch Kennzeichnungen auf der Fahrbahn bewährt. Reichen diese nicht aus, können außerdem Schwellen aus Plastik oder Gummi am Boden angebracht werden, die nur in Schrittgeschwindigkeit überfahren werden können.
Bei Personen(quer)verkehr sind Zebrastreifen am Boden anzubringen, die sowohl den Fußgängern als auch Staplerfahrern signalisieren, dass hier erhöhte Aufmerksamkeit und eine geringere Fahrgeschwindigkeit erforderlich sind.
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