Einsatz von Teleskopstaplern

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Einsatz von Teleskopstaplern

Bei der Arbeit mit Teleskopstaplern werden im Allgemeinen zwei unterschiedliche Einsatzarten unterschieden: die Arbeit im sogenannten „Baustellenbetrieb“ sowie der „Betrieb im öffentlichen Raum“.

  • Baustellenbetrieb bedeutet, dass der Teleskopstapler auf einem Firmengelände oder einer temporär eingerichteten Baustelle eingesetzt wird. Das ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass das Gelände deutlich abgegrenzt und nicht öffentlich zugänglich ist.
  • Der Betrieb im öffentlichen Raum hingegen bedeutet, dass der Teleskopstapler auf öffentlichen Straßen oder Wegen, Parkplätzen, Firmengeländen oder Baustellen eingesetzt wird, die für jeden (und damit auch für unbeteiligte Dritte) frei zugänglich sind.
Teleskopstapler im Einsatz © Haulotte
Teleskopstapler im Einsatz © Haulotte
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Teleskopstapler: Unterscheidung öffentlicher Raum und Baustellenbetrieb
Teleskopstapler: Unterscheidung Einsatz im öffentlichen Raum und im Baustellenbetrieb

Sowohl beim Baustellenbetrieb als auch beim Betrieb im öffentlichen Raum muss der Bediener des Teleskopstaplers mindestens 18 Jahre alt sein und immer folgende Unterlagen mitführen:

  • persönlichen Bedienausweis für das genutzte Teleskopstapler-Modell,
  • Bedienungsanleitung und Betriebsanweisung für den eingesetzten Teleskopstapler,
  • eine Kopie des Prüfprotokolls der letzten UVV-Untersuchung sowie
  • Personalausweis.
Teleskoplader auf der Baistelle © Bobcat
Teleskoplader auf der Baistelle © Bobcat

Wird das Gerät nicht im Baustellenbetrieb, sondern im öffentlichen Raum betrieben, muss der Bediener zusätzlich folgende Dokumente mitführen und auf Verlangen vorweisen:

  • Führerschein einer Klasse, die zum Einsatz und Betrieb des Teleskopstaplers berechtigt (z. B. B, C oder L),
  • zum Raddurchmesser des Gerätes passende Unterlegkeile,
  • je nach betriebsbedingter Höchstgeschwindigkeit des Teleskopstaplers Firmenanschrift auf der linken Fahrzeugseite oder amtliches Zulassungskennzeichen,
  • Warndreieck und Warnweste und
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Wichtig: Die Kennzeichnungspflicht für Teleskopstapler ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften der StVZO: Ein witterungsbeständiges Schild mit der vollständigen Anschrift und einer Telefonnummer des Unternehmens muss bei einem Teleskopstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis maximal 20 km/h auf der linken Fahrzeugseite angebracht werden.

Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h, muss ein amtliches Zulassungskennzeichen („Nummernschild“) mit einer gültigen HU-Plakette vorhanden sein.

Wird der Teleskopstapler auf öffentlichen Straßen verfahren, stellt das grundsätzlich ein höheres Risiko dar, das durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen beherrscht werden muss. Konkret ist bei einer Straßenfahrt auf folgende Dinge zu achten:

  • Die Lenkungsart am Gerät ist auf Vorderradlenkung einzustellen.
  • Der Teleskoparm muss während der gesamten Fahrt in Fahrbetriebsstellung abgesenkt sein.
  • Die Arbeitshydraulik muss ausgeschaltet werden.
  • Nach Allgemeiner Betriebserlaubnis nur mit Geräteträger oder Standardschaufel und Kantenschutz fahren.
  • Der Fahrer muss sich vor Fahrtantritt anschnallen und während des Fahrens angeschnallt bleiben.
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Eine Frage der Standsicherheit

Sowohl beim Baustellenbetrieb als auch beim Betrieb im öffentlichen Raum muss jederzeit die Standsicherheit des Teleskopstaplers gewährleistet sein. Die folgenden Punkte beeinflussen die Standsicherheit des Gerätes positiv:

  • Der Luftdruck aller Reifen ist ausreichend und entspricht den Herstellervorgaben.
  • Die Fahrwege sind eben und befestigt.
  • Die Fahrweise ist den Fahrwegen angepasst, insbesondere was die Bodenbeschaffenheit und Tragfähigkeit betrifft.
  • Der Lastschwerpunkt wird beim Fahren stets berücksichtigt.
  • Neigungen im Gelände, Gräben oder Böschungen werden beim Fahren möglichst vermieden; ist das nicht möglich, werden Fahrweise und Geschwindigkeit angepasst.
  • Die Lastdiagramme des Teleskopstaplers werden eingehalten.
  • Im Standbetrieb wird das Gerät mit den vorhandenen Abstützungen stabilisiert.
Teleskopstapler in der Bauindustrie
Teleskopstapler in der Bauindustrie © Merlo Deutschland GmbH

Die Standsicherheit hängt vor allem von der Bodenbeschaffenheit und der sich daraus ergebenden Tragfähigkeit des Untergrundes ab. Die Bodenart und die jeweils zulässige Bodenpressung wird beispielsweise in der DIN 1054, Ausgabe 1976 definiert:

Bodenart Zulässige Bodenpressung

N/cm²

Angeschütteter, nicht künstlich verdichteter Boden 0-10
Gewachsener, offensichtlich unberührter Boden
1. Schlamm, Moor, Mutterboden 0
2. Nichtbindige, ausreichend festgelagerte Böden
– Fein- bis Mittelsand 15
– Grobsand bis Kies 20
3. Bindige Böden
3.1 Toniger Schluff, vermischt mit Mutterboden 12
3.2 Schluff, bestehend aus Witterungs- und Hanglehm 13
3.3 Fetter Ton, bestehend aus Ton und Auffüllung
– steif 9
– halbfest 14
– fest 20
3.4 Gemischt körniger Boden, Ton und Sand, Kies und Steinbereiche

– steif

15
– halbfest 22
– fest 33
4. Fels
In wechselnder Schichtung
– brüchig, mit Verwitterungsspuren 100
– nicht brüchig 200
In gleichmäßig festem Verband
– brüchig, mit Verwitterungsspuren 150
– nicht brüchig 400
Teleskopstapler drehbar © Magni
Teleskopstapler drehbar mit ausgefahrenen Abstützungen für mehr Standsicherheit © Magni

Vor Beginn der Arbeiten müssen die Verkehrswege genau geprüft werden, das gilt insbesondere bei unbekannten Arbeitsumgebungen. Zu diesem Zweck sollte die gesamte Fahrstrecke einschließlich aller Plätze, an denen der Teleskopstapler aufgestellt werden soll, durch den Fahrer abgelaufen und auf Tragfähigkeit, Stabilität sowie Bodenbeschaffenheit überprüft werden. Werden dabei potenzielle Gefahrstellen entdeckt, können diese durch den Fahrer direkt bereinigt werden (z. B. indem kleine Gegenstände entfernt und abseits der Strecke gelagert werden). Größere Hindernisse muss der Fahrer direkt seinem Vorgesetzten melden, der dann die ordnungsgemäße Beseitigung sicherstellt.

Besonders große Gefahren gehen von nicht gesicherten Bodenöffnungen, Vertiefungen, Gullys oder Schächten aus. Hier besteht grundsätzlich ein erheblich erhöhtes Risiko dafür, dass das Eigengewicht des Teleskopstaplers sowie die beim Aufnehmen von Lasten zusätzlich entstehenden Kräfte die zulässige Bodenpressung überschreiten, so dass der Untergrund nachgibt.

Die Bodenbeschaffenheit vorher immer gründlich prüfen
Die Bodenbeschaffenheit vorher immer gründlich prüfen

Auch bei verfüllten, jedoch nicht künstlich verdichteten Baugräben und Gruben besteht die Gefahr, dass der Teleskopstapler unbeabsichtigt in die Vertiefung hineinfährt und dann die Last herabfällt oder das Gerät kippt und stürzt.

Solche Gefahrenstellen sind dauerhaft gut erkennbar abzusperren und zu markieren. Muss eine solche Gefahrenstelle länger als eine Tagschicht abgesperrt werden, sind die Absperrungen mit Warnleuchten zu versehen, so dass sie auch in der Dämmerung und bei Dunkelheit gut sichtbar gekennzeichnet sind.

Sollten vor Ort mehrere Maschinen und Personen eingesetzt werden, ist der Baustellenverkehr durch geeignete Vereinbarungen sowie ggf. auch durch Absperrungen oder Markierungen zu regeln.

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Tragkraft und Lastdiagramm

Werden mit einem Teleskopstapler Lasten bewegt, muss der Fahrer, um einen sicheren Transport zu gewährleisten, folgende Punkte beachten:

  • Die Last ist immer so bodennah wie möglich zu verfahren.
  • Bei Bergfahrten muss die Last immer bergseitig transportiert werden.
  • Die Last darf mit einem Teleskopstapler nur geführt werden, nicht gezogen oder gedrückt.
  • Wendemanöver dürfen nur auf ebener Fläche vorgenommen werden, niemals auf Schrägen.
  • Die Last muss immer möglichst nahe am Gabelrücken transportiert werden, dabei muss der richtige Lastschwerpunktabstand gewährleistet sein:
    • Bei Lasten von max. 5.000 kg -> 0,5 m Lastschwerpunktabstand
    • Bei Lasten von mehr als 5.000 kg -> 0,6 m Lastschwerpunktabstand
  • Unter keinen Umständen darf ein Lastausgleich am Gerät durch Personen oder ungesicherte Zusatzlasten erfolgen.
  • Jede Last muss vor dem Aufnehmen ausreichend gesichert und sicher angeschlagen werden.
  • Zur Sicherung dürfen ausschließlich zugelassene und sichere Lastaufnahmeeinrichtungen eingesetzt werden.
  • Die Last darf nur gerade, niemals schräg aufgenommen oder gezogen werden. Bei Schrägzug wird der Schwerpunkt der Last nach oben verlagert, hierdurch wirkt die Fliehkraft immer stärker, was die resultierende Kraft (aus Gewichtskraft der Last und Fliehkraft) und damit die Gefahr des Kippens der Last erhöht.
Teleskopsatpler: Lastschwerpunkt beachten
Teleskopsatpler: Lastschwerpunkt beachten

Um ein sicheres Arbeiten mit dem Teleskopstapler zu gewährleisten, muss bei jedem Einsatz die Tragkraft des Gerätes richtig eingeschätzt werden. Wie bei einem Frontstapler werden auch für Teleskopstapler vom Hersteller Lastdiagramme zur Verfügung gestellt, aus denen alle relevanten Informationen für einen sicheren Betrieb abgelesen werden können. Anders als bei einem Frontstapler gibt es jedoch für jede Arbeitseinrichtung ein eigenes Lastdiagramm – beispielsweise für den Einsatz mit einer Hubarbeitsbühne, für Gitterausleger mit Winde oder generell für Räder oder Abstützungen.

Wichtig: Vor jedem Einsatz muss das richtige Lastdiagramm ausgewählt werden, um daran das zulässige Gewicht abzulesen.
Teleskoplader im Einsatz © Bobcat
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Sicheres Arbeiten in der Nähe von Freileitungen

Freileitungen für Mittel-, Hoch- oder Höchstspannung stellen ein zusätzliches Risiko für den Einsatz und Betrieb von Teleskopstaplern dar. Kommen das Teleskop, der Arbeitskorb oder andere metallische Bauteile in die Nähe von stromführenden Leitungen, besteht die Gefahr eines unkontrollierten Stromüberschlages. Kommen dann auch noch Nässe oder Feuchtigkeit (z. B. Nebel oder Regen) hinzu, besteht diese Gefahr auch bei schlecht leitenden Materialien.

Arbeit mit Teleskopstaplern nah an Überleitungen: Vorsicht geboten
Arbeit mit Teleskopstaplern nah an Überleitungen: Vorsicht geboten
Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen
Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen

Aus diesem Grund müssen bei Arbeiten in der Nähe von Freileitungen folgende Mindestabstände eingehalten werden, um einen Stromüberschlag zuverlässig auszuschließen:

Netzspannung Sicherheitsabstand mindestens
Bis 1.000 V 1,0 Meter
> 1 kV bis 110 kV 3,0 Meter
> 110 kV bis 220 kV 4,0 Meter
> 220 kV bis 380 kV 5,0 Meter

Die angegebenen Sicherheitsabstände müssen bei feuchter Witterung verdoppelt werden. Ist die Netzspannung nicht bekannt, muss grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von 5,0 Metern zum voll ausgefahrenen Teleskop gewährleistet werden.

Können die genannten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, muss die Freileitung vom Betreiber vor Beginn der Arbeiten freigeschaltet (vom Stromnetz getrennt) und geerdet werden. In begründeten Ausnahmefällen können in Absprache mit dem Betreiber auch andere Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden.

Im Falle eines Unfalls mit einer stromführenden Leitung entsteht ein Spannungstrichter um den Teleskopstapler. Personen, die sich innerhalb der Gefahrenzone aufhalten, dürfen stromleitende Fahrzeugteile nicht berühren und sollten sich mit kleinen Schritten oder hüpfend mit geschlossenen Füßen aus dem Gefahrenbereich herausbewegen. Der Gefahrenbereich befindet sich etwa in einem Radius von etwa 20 Metern um den Teleskopstapler.

Risiko Wind

Je größer und höher der Teleskopstapler ist, desto empfindlicher reagiert er auf die Energie, die von einer Windböe oder dauerhaftem Wind ausgeht. Um die Windgeschwindigkeit objektiv zu ermitteln, ist ein Windmesser unverzichtbar, der an zwei Stellen eingesetzt werden sollte: sowohl in Bodennähe als auch auf der angedachten Arbeitshöhe.

Die Windstärke wird in der sogenannten Beaufort-Skala eingeteilt:

Beaufort Bezeichnung m/s km/h Knoten Wirkung an Land
0 Windstille 0 – 0,2 0 – < 1 0 – < 1 keine Luftbewegung,

Rauch steigt senkrecht empor

1 Leiser Zug 0,3 – 1,5 1 – 5 1 – 3 Rauch treibt leicht ab, Windflügel und Windfahnen unbewegt
2 Leichte Brise 1,6 – 3,3 6 – 11 4 – 6 Blätter rascheln,

Wind im Gesicht spürbar

3 Schwacher Wind 3,4 – 5,4 12 – 19 7 – 10 Blätter und dünne Zweige bewegen sich, Wimpel werden gestreckt
4 Mäßiger Wind 5,5 – 7,9 20 – 28 11 – 15 Zweige bewegen sich,

loses Papier wird vom Boden gehoben

5 Frischer Wind 8,0 – 10,7 29 – 38 16 – 21 größere Zweige und Bäume bewegen sich, Wind deutlich hörbar
6 Starker Wind 10,8 – 13,8 39 – 49 22 – 27 dicke Äste bewegen sich,

hörbares Pfeifen an Drahtseilen und Telefonleitungen

7 Steifer Wind 13,9 – 17,1 50 – 61 28 – 33 Bäume schwanken,

Widerstand beim Gehen gegen den Wind

8 Stürmischer Wind 17,2 – 20,7 62 – 74 34 – 40 große Bäume werden bewegt, Fensterläden werden geöffnet, Zweige brechen von Bäumen
9 Sturm 20,8 – 24,4 75 – 88 41 – 47 Äste brechen, kleinere Schäden an Häusern, Ziegel und Rauchhauben werden von Dächern gehoben
10 Schwerer Sturm 24,5 – 28,4 89 – 102 48 – 55 Bäume werden entwurzelt, Baumstämme brechen, Gartenmöbel werden weggeweht, größere Schäden an Häusern
11 Orkanartiger Sturm 28,5 – 32,6 103 – 117 56 – 63 heftige Böen, schwere Sturmschäden, schwere Schäden an Wäldern (Windbruch), Dächer werden abgedeckt, Autos werden aus der Spur geworfen, dicke Mauern werden beschädigt
12 Orkan ab 32,7 ab 118 ab 64 schwerste Sturmschäden und Verwüstungen
Teleskoplader mit Anbaugerät zum Schneeräumen © SENNEBOGEN
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