Teleskopstapler bedienen – Ausbildung und Prüfung

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Geländegängige Teleskopstapler (Teleskoplader, Teleskoparmstapler, Telehandler) bedienen – Ausbildung

Teleskopstapler sind vielseitige Arbeitsgeräte, die vor allem auf Baustellen und in der Landwirtschaft häufig eingesetzt werden. Der Umgang mit einem Teleskopstapler – egal, ob mit starrem oder beweglichem Teleskoparm – birgt jedoch erhebliche Risiken und Gefahren, denen sich der Bediener bewusst sein muss. Aus diesem Grund müssen seit April 2016 alle Personen, die mit einem Teleskopstapler arbeiten, in der Bedienung geschult und dafür qualifiziert worden sein.

Das bedeutet, dass nur Personen mit der Bedienung beauftragt werden dürfen, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen und die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehende Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben. Ausnahmen sind nur in sehr engem Rahmen möglich, etwa bei Betrieben ohne Angestellte, bei denen ausschließlich der Inhaber den Teleskopstapler bedient.

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Teleskopstapler
Teleskopstapler in der Recycling-Industrie © Merlo Deutschland GmbH

Der Befähigungsnachweis, wie der Teleskopstaplerschein offiziell bezeichnet wird, teilt sich ähnlich wie der Staplerschein in mehrere Qualifizierungsstufen auf: die allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler generell, eine Zusatzqualifizierung für Geräte mit drehbarem Oberwagen, eine Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne und die betriebliche oder baustellenbezogene Unterweisung. Und wie der Staplerschein auch, wird dieser Befähigungsnachweis ebenfalls zeitlich unbegrenzt ausgestellt; er gilt also für das gesamte Arbeitsleben.

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Erwerb und Nachweis der Befähigung bildet der DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ mit Stand Februar 2016. Dieser Grundsatz schreibt vor, dass in Hinblick auf die erforderliche Arbeitssicherheit ein Unternehmer nur solche Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Teleskopstaplern beauftragen darf, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Zudem muss der Auftrag schriftlich erfolgen.

Einige Voraussetzungen für den Teleskopstaplerschein
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Voraussetzungen für den Erwerb des Befähigungsnachweises

Wie in DGUV Grundsatz 308-009 festgelegt, müssen Bediener von Teleskopstaplern mindestens 18 Jahre alt sein. Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen aber auch Jugendliche von mindestens 16 Jahren ein solches Gerät bedienen, sofern dies unter fachlicher Aufsicht geschieht. Die Aufsichtsperson(en) und die Dauer der Ausbildung (die in der Regel nicht mehr als drei Monate beträgt) sollten schriftlich dokumentiert werden.

Die körperliche Eignung wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche G25-Untersuchung festgestellt und nachgewiesen. Dabei wird vor allem Wert auf eine ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen und eine gute Reaktionsfähigkeit gelegt.

Zudem wird von den zu beauftragenden Personen erwartet, dass sie ein Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge ebenso besitzen wie die Fähigkeit, Signale zu erlernen, umzusetzen und anwenden zu können. Und sie sollen zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig agieren.

Technisches Verständnis ist für Staplerfahrer vorteilhaft
Technisches Verständnis ist für Staplerfahrer vorteilhaft

Für das Fahren von Teleskopstaplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h im öffentlichen Straßenverkehr ist außerdem eine Fahrerlaubnis gem. § 2 Straßenverkehrsgesetz notwendig:

Fahrerlaubnis-klassen bis 31.12.1998 Zulässiges Gesamt-gewicht Anmerkung Fahrerlaubnis-klassen ab 1.1.1999 Zulässiges Gesamt-gewicht Anmerkung

3

Bis 7,5 t

B

Bis 3,5 t

2

Über 7,5 t

C

Über 3,5 t

5

Bis 25 km/h Höchstge-schwindigkeit,

sofern Fahr-erlaubnis vor 1.1.1989 er-teilt

C1

Über 3,5 t bis 7,5 t

L

Bis 25 km/h Höchstge-schwindigkeit
Teleskopstapler in der Bauindustrie
Teleskopstapler in der Bauindustrie © Merlo Deutschland GmbH

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Die Qualifizierung zum Bediener von geländegängigen Teleskopstaplern

Die Qualifizierung erfolgt in drei Stufen: Im Rahmen der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) werden Besonderheiten von Teleskopstaplern (Aufbau, Gefahren, Umgang mit Lasten, Prüfung etc.) in Theorie und Praxis vermittelt. Die Dauer der Qualifizierung sollte mindestens 20 Lerneinheiten von jeweils 45 Minuten betragen, der theoretische Teil muss dabei mindestens 10 Lerneinheiten umfassen. Im Anschluss muss das erworbene Wissen in einer Prüfung nachgewiesen werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2 a und 2 b. Diese stellen Zusatzqualifizierungen dar, die für den Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen (Stufe 2 a) und beim Einsatz von Teleskopstaplern als Hubarbeitsbühnen (Stufe 2 b) erforderlich sind – denn bei beidem treten zusätzliche Gefährdungen auf. Die Dauer der Zusatzqualifizierungen sollte jeweils mindestens 10 Lerneinheiten betragen, wobei der theoretische Teil mindestens 5 Lerneinheiten umfassen soll. Auch für die Zusatzqualifizierungen ist jeweils eine Abschlussprüfung vorgeschrieben, die wie die Prüfung der Stufe 1 aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

Wer die Prüfungen bestanden und die entsprechenden Qualifikationsnachweise erworben hat, muss anschließend noch betrieblich oder baustellenbezogen unterwiesen werden (Stufe 3). Diese Unterweisung bezieht die jeweiligen Gegebenheiten des Betriebes mit ein und kann daher nur vor Ort durchgeführt werden. Sie setzt sich zusammen aus einer gerätebezogenen und einer verhaltensbezogenen Unterweisung.

Ausbildung Teleskopstapler: Ausbildung in drei Stufen
Ausbildung Teleskopstapler: Ausbildung in drei Stufen

Der gerätebezogene Teil der Unterweisung wird am zu nutzenden Teleskopstapler und den ggf. vorhandenen Anbaugeräten durchgeführt. Da sich diese je nach Modell in Bauart und Bedienung unterscheiden können, ist eine Einführung in die Besonderheiten des jeweiligen Gerätes unverzichtbar und sollte auch bei Vorerfahrung des neuen Benutzers gründlich und mit ausreichend Zeit durchgeführt werden.

Im verhaltensbezogenen Teil muss der Unternehmer den Teleskopstaplerfahrer über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen, die im Arbeitsumfeld zu beachten sind. Dazu gehört etwa die Unterweisung über freigegebene Verkehrswege, Freileitungen, Lagerflächen oder die Verwendung von Anbaugeräten und Anhängern.

Teleskoplader im Einsatz
Teleskoplader im Einsatz © Merlo Deutschland GmbH

Qualifikation der Ausbilder

Wer andere ausbilden und dafür qualifizieren will, einen Teleskopstapler zu bedienen, muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Erfolgreiche Qualifizierung zum Teleskopstaplerfahrer
  • Mindestens zwei Jahre Erfahrung im Umgang und dem Einsatz von geländegängigen Teleskopstaplern
  • Vertraut mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und -regeln (z. B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, technische Regeln für Betriebssicherheit)
  • Vertraut mit den einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV
  • Vertraut mit den anerkannten Regeln der Technik (Normen, VDI-Richtlinien)
  • Vertraut mit den Betriebsanleitungen der eingesetzten Teleskopstapler
  • Nachweis der Fähigkeit, Ausbildungskonzepte zu vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang zu führen (durch eine abgelegte Ausbildereignungsprüfung oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis)

Wo kann die Qualifikation erworben werden?

Die Qualifikation kann sowohl bei einer unabhängigen Institution wie TÜV oder DEKRA erworben werden als auch bei Herstellern von Teleskopstaplern. Generell sollten die angegebenen Mindestdauern (20 Stunden für Stufe 1, je 10 Stunden für die Stufen 2 a und 2 b) nicht unterschritten und die Größen der Gruppen auf maximal 10 Personen begrenzt werden.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Anbieter und Standort teilweise erheblich: Pro Schulungstag werden zwischen ca. 80 und 350 Euro veranschlagt. Zudem werben einige Anbieter damit, dass sie verkürzte (und damit günstigere) Kurse für Teilnehmer mit praktischen Vorerfahrungen anbieten. Da die theoretischen Anteile mit 10 bzw. 5 Lerneinheiten vorgeschrieben sind, werden bei kürzeren Lehrgängen die praktischen Übungen reduziert, so dass sie sich tatsächlich ausschließlich für Teilnehmer eignen, die eine mindestens einjährige praktische Vorerfahrung mitbringen.

Linkliste

DGUV Grundsatz 308-009:

https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/308-009.pdf

TÜV Süd:

https://www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-technik/gabelstapler-hubarbeitsbuehnen/bediener-von-teleskopladern

TÜV Nord:

https://akademie.tuv.com/shop/product/teleskopstaplerschulung-stufe-1-gema-dguv-grundsatz-308-009-5478

DEKRA:

https://www.dekra-akademie.de/de/search?search=teleskopstapler%20bedienen

Hersteller und andere Anbieter:

https://www.merlo.de/teleskoplader-schulungen/

https://www.mateco.de/de/schulung/telestaplercard/vorteile/

https://www.beyer-mietservice.de/schulungen/teleskopstapler.html

https://www.ast-safety.com/trainer-teleskopstapler.html

https://www.boels.de/training/maschinenschulungen/teleskopstaplerschulung-gemass-dguv-grundsatz-308009

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