Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Sicherhung gegen Absturz (PSAgA)
Die Arbeit mit Arbeitsbühnen birgt eine Vielzahl von Risiken. Einige davon lassen sich durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermeiden, allerdings nicht alle. Daher ist der Unternehmer verpflichtet, eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie bei Arbeiten in der Höhe auch eine gegen Absturz (PSAgA) zur Verfügung zu stellen. Der Bediener der Hubarbeitsbühne sowie alle Mitarbeiter sind verpflichtet, eine PSA/PSAgA gemäß Weisung und Unterweisung des Unternehmers zu tragen und zu benutzen.
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Jede PSA ist arbeitstäglich auf Schäden zu kontrollieren und darf nur dann benutzt werden, wenn alle Teile sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Ist das nicht der Fall oder bestehen Zweifel daran, muss das unverzüglich dem Vorgesetzten gemeldet werden. In keinem Fall darf eine schadhafte PSA dennoch verwendet werden, da dies mit erheblichen Risiken für den Benutzer verbunden ist.
PSA und PSAgA
Typische Elemente einer PSA sind Sicherheitshandschuhe, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm sowie Schutz- und Warnkleidung. Bei Arbeiten auf einer Auslegerbühne besteht zudem die Gefahr, dass der Bediener und andere Personen aus der Bühne herausgeschleudert werden. Dieser sogenannte „Peitscheneffekt“ kann durch das Verklemmen der Hubeinrichtung, eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder durch das Fahren über einen unebenen Verkehrsweg verursacht werden. Um das Risiko des Peitscheneffektes zu vermeiden, ist eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vorgeschrieben. Eine solche PSAgA besteht mindestens aus einem Sicherheitsgeschirr, einem Verbindungselement sowie einer geeigneten Halteöse, die innerhalb der Arbeitsbühnenkonstruktion befestigt werden kann.
Haltesystem statt Absturzsicherung
Bekanntermaßen ist jede Kette nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Und das ist im Fall einer PSAgA nicht in der Schutzausrüstung selber, sondern meist im Bereich der Arbeitsbühne zu finden. Die Festigkeit von Haltepunkten an der Hubarbeitsbühne ist in der Regel nicht ausreichend, um den Kräften zu widerstehen, die im freien Fall einer Person freigesetzt werden. Aus diesem Grund ist eine solche Schutzausrüstung auch eher als Haltesystem zu verstehen, dessen Aufgabe es ist, den Bediener und andere Personen bei einem Peitscheneffekt im Inneren der Arbeitsbühne zu halten. Aus diesem Grund muss das Verbindungsmittel in seiner Länge variabel und verstellbar ausgeführt sein und sollte im Einsatz immer so kurz wie möglich eingestellt werden. Die maximale Länge des Verbindungsmittels darf 1,8 Meter nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Absturzsicherung ist auch ein Falldämpfer dringend empfehlenswert, denn der kann bei einem Peitscheneffekt die Krafteinwirkung auf Mensch und den Haltepunkt am Gerät verringert. Allerdings ist eine PSAgA auch mit Falldämpfer kein Schutz gegen einen Absturz mit freiem Fall. Denn auch der Falldämpfer verringert nur das Risiko von Verletzungen, nicht jedoch das Fallrisiko. Er ist ebenfalls eine Halteeinrichtung, nämlich ein zusätzlicher, in einer Hülle vernähter Gurt. Beim Sturz reißt die spezielle Vernähung auf, und er Fangstoß wird durch das progressive Verlängern des Haltegurtes abgedämpft.
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Unterweisung und Übung sind unverzichtbar
Auch die beste Schutzausrüstung kann nur dann gut und sicher funktionieren, wenn sie korrekt angelegt und verwendet wird. Aus diesem Grund sind eine Unterweisung und das regelmäßige Einüben der Verwendung unverzichtbar und sollten vom Unternehmer ebenso wie vom Bediener gewissenhaft durchgeführt werden.
Bei der Unterweisung oder Übung müssen folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:
- das korrekte Anlegen und Einstellen des Sicherheitsgeschirrs
- die korrekte und damit sicherheitsgerechte Verwendung des Verbindungsmittels
- das richtige Befestigen des Verbindungsmittels an der Halteeinrichtung
- die ordnungsgemäße Aufbewahrung der einzelnen Ausrüstungselemente
- das Erkennen von Schäden an der PSAgA
Die Ablegereife bestimmt die Einsatzdauer
Eine PSAgA darf nicht unbegrenzt genutzt werden, sondern hat eine begrenzte Haltbarkeit. Umwelteinflüsse, Arbeitsbedingungen und andere Faktoren wirken sich auf die Haltbarkeit der Ausrüstung auf und können die sogenannte Ablegereife zur Folge haben. Diese bezeichnet den Moment, von dem an die Schutzausrüstung nicht mehr genutzt werden kann und darf.
Schädliche Einflüsse auf das Material und damit auf die Güte haben etwa:
- UV-Strahlung
- Frost
- Hitze (z. B. durch einen direkten Kontakt mit einer Heizung)
- Chemikalien
- Reinigungsmittel
- Öle
- Funken und Schweißperlen
Aus diesem Grund muss die Schutzausrüstung regelmäßig überprüft werden. Vorgesehen ist hierbei eine tägliche Sichtprüfung durch den Benutzer sowie eine Prüfung durch einen Sachkundigen, die mindestens einmal pro Jahr stattfindet.
Gurte und Verbindungselemente aus Kunststoff oder Chemiefasern unterliegen auch bei optimalen Lagerbedingungen einer gewissen Alterung. Unter normalen Einsatzbedingungen ist bei Verbindungsmitteln (Seile und Bänder) mit einer Haltbarkeit von 4 bis 6 Jahren zu rechnen, bei Gurten von 6 bis 8 Jahren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die PSAgA stets geschützt vor schädlichen Einflüssen gelagert und aufbewahrt wird.
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