Wichtige Kriterien für die Staplerwahl

Die Investition in ein Flurförderzeug muss sich, wie jede andere Investition auch, wirtschaftlich lohnen. Das bedeutet vor allem, dass das FFZ für die Arbeiten und Tätigkeiten geeignet sein muss, für die es angeschafft wird. Das gilt für einen einfachen Handhubwagen im dreistelligen Preisbereich ebenso wie für einen um ein Vielfaches teureren Schwerlaststapler.

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Je genauer die Anforderungen an ein Flurförderzeug im Vorfeld definiert werden, desto besser und schneller lassen sich der Markt sondieren und passende Hersteller und Geräte ermitteln. Hierbei sollten folgende Punkte geklärt werden:
- Wo wird das Gerät eingesetzt? (Zum Beispiel ausschließlich in der Halle, auf unebenem Boden, im Verladeverkehr an der Rampe etc.)
- Welche Ladungsträger sollen damit bewegt werden? (Z. B. Paletten und Gitterboxen, Stangen, Fässer, Säcke etc.)
- Welche maximalen Ladungsgewichte müssen aufgenommen und transportiert werden?
- In welcher Arbeitshöhe müssen Güter ein- oder ausgelagert werden? (Bodennah, in Übergaberegale mit 3 Fachebenen, im Hochregal etc.)
- Was ist die schmalste Gangbreite, die das Gerät noch befahren können muss?
- Wie lange soll das Gerät ununterbrochen im Einsatz sein?
- Welcher Durchsatz oder Umschlag muss pro Stunde/Schicht erreicht werden?
- Gibt es besondere Anforderungen an das Gerät, z. B. Explosionsschutz, Reinraum, staubige Atmosphären?
- Wie viele verschiedene Personen nutzen das Gerät?
- Wird das Gerät regelmäßig und intensiv genutzt, oder ist es nur für besondere Arbeitsaufgaben vorgesehen?
Nicht jeder dieser Punkte ist in jedem Betrieb gleich bedeutsam. Aus diesem Grund sollten Sie die Punkte für Ihre individuelle Situation gewichten und anhand dieser Checkliste anschließend sämtliche in Frage kommenden Hersteller und Modelle bewerten.
Ein Muss: das CE-Zeichen
Ganz gleich, welches Flurförderzeug es am Ende sein soll: Eine CE-Kennzeichnung ist für den Betrieb in der Europäischen Union vorgeschrieben. Mit der Kennzeichnung bestätigt der Hersteller oder sein rechtmäßig Bevollmächtigter die Einhaltung der EG-Maschinenrichtlinie und der weiteren EG-Richtlinien. Daher muss auch eine EG-Konformitätserklärung für das Flurförderzeug vorhanden sein, in der die Richtlinien und Normen spezifiziert werden, die bei der Fertigung des Gerätes angewandt wurden.

Allerdings ist die CE-Kennzeichnung kein Prüfsiegel und sagt nichts über die Qualität des Gerätes und der eingesetzten Bauteile aus. Es handelt sich vielmehr um ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit von Industrieerzeugnissen im europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt.

Staplerarten
Auswahlkriterium Staplerarten Am bekanntesten, weil besonders flexibel und daher in vielen Unternehmen zu finden, ist der Hubmast- oder Gegengewichtstapler. Er… weiterlesen
