Leasing

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Leasing eines Staplers

Eines der wichtigsten Elemente der Finanzierung von Gabelstaplern ist heute das Leasing, das rund in einem Drittel der Fälle zur Anwendung kommt. Manche Hersteller sprechen sogar von einem Anteil von fast 50 Prozent. Es gibt bei der Ausgestaltung von Leasingverträgen so viele verschiedene Modelle, dass eine erschöpfende Darstellung hier nicht gegeben werden kann. Ein Interessent, der sich nicht sicher ist, ob und welche Art Leasing für ihn vorteilhaft ist, sollte sich in jedem Fall an einen steuerlichen Berater wenden. Dieser kann neben den steuerlichen auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte betrachten.

Leasing © Butch, fotolia.com
Leasing von Gabelstaplern © Butch, fotolia.com
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Im deutschen Sprachraum wird der Begriff Leasing meist so interpretiert, dass ein Nutzungsüberlassungsvertrag abgeschlossen wird. Hierbei bleibt der Leasinggeber der wirtschaftliche Eigentümer. Vorteilhaft für den Leasingnehmer ist, dass das Leasingobjekt nicht in das Firmenvermögen übergeht. Die Kosten müssen also nicht umständlich auf dem Wege einer Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden, sondern sind sofort in dem Zeitraum absetzbar, in dem sie anfallen. Viele Unternehmen haben von Anfang an keine Absicht, das Leasingobjekt später einmal zu erwerben, sondern wollen es durch ein neues ersetzen. Die Vertragsdauer muss beim Leasing zwingend zwischen 40 und 90 Prozent der Abschreibungszeit liegen.

Grundlagen des Leasing von Gabelstaplern

Das Leasingobjekt wird dabei vom Leasinggeber beschafft und finanziert. Leasinggeber können unabhängige Leasingunternehmen sein oder Unternehmen, die mit einer Bank oder einem Hersteller verbunden sind. Gegen Zahlung eines Leasingentgelts darf der Leasingnehmer das Objekt nutzen. Dieses Entgelt umfasst den so genanten Verzehr, also die gebrauchsübliche Abnutzung des Objektes, die Finanzierungskosten, die Verwaltungskosten und den Gewinnzuschlag des Leasinggebers.

Der Leasingnehmer schont seine Liquidität und kann dadurch finanzielle Spielräume schaffen. Zudem kann das Leasing dem Unternehmen ein besseres Rating verschaffen, da die anfallenden Leasingkosten gegenüber guten Bilanzrelationen häufig eine untergeordnete Rolle spielen.

Gabelstapler
Gabelstapler Leasingverträge: Flkexible Ausgestaltung oftmals möglich © Bugphai, fotolia.com

Der Leasingnehmer ist in der Regel für den ordnungsgemäßen Zustand des Staplers verantwortlich. Reparatur- und Wartungskosten sind ohne zusätzliche Vereinbarung von ihm zu übernehmen. Ebenso die Versicherung. Leasingverträge können jedoch auch abweichende Bestimmungen enthalten, zum Beispiel die, dass gegen eine monatliche Pauschale der Leasinggeber für Versicherung, Inspektionen, Wartung und Reparaturen aufkommt. Diese Art des Leasings wird als Serviceleasing bezeichnet.

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Streitpunkt Restwert

Ein Aspekt, der am Ende der Leasingzeit häufig zu Problemen führt, ist der Restwert des Leasingobjektes. Der tatsächliche Wert kann vom vereinbarten Wert deutlich abweichen. Zum Beispiel dann, wenn das Objekt deutlich stärkere Abnutzungserscheinungen als üblich aufweist, oder am Markt ein Verkaufserlös in dieser Höhe nicht erzielt werden kann. Hier muss der Leasingnehmer für den Unterschied einstehen.

Streitpunkt Restwert am Ende der Laufzeit vermeiden
Streitpunkt Restwert am Ende der Laufzeit vermeiden

Andererseits ist es auch möglich, dass im konkreten Fall ein höherer Verkaufserlös gegeben ist. Dann kommt es darauf an, ob vertraglich festgelegt ist, dass und in welcher Höhe der Leasingnehmer von dem Mehrerlös profitiert. In jedem Fall ist es ratsam, die Konditionen bezüglich des Restwertes so präzise wie möglich festzulegen.

Leasing mit Depotzahlung

Eine Möglichkeit, Probleme mit dem Restwert des Leasingobjektes zu vermeiden, stellen Leasingverträge mit einer vereinbarten Depotzahlung dar. Sie kann die Funktion einer Sicherheit ähnlich einer verzinslichen Kaution haben und mit dem Restwert in Verbindung gebracht werden. Hier wird also der Restwert bereits bei Vertragsschluss hinterlegt. Es sind auch andere Konditionen vereinbar.

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Leasing mit Mietvorauszahlung

Bei Leasingverträgen mit einer Mietvorauszahlung – auch Anzahlung genannt – entrichtet der Leasingnehmer einen Teil der Kosten zu Beginn des Leasingzeitraumes. Die Höhe ist oft abhängig von der Bonität des Leasingnehmers. Für den Leasingnehmer reduzieren sich die Leasingraten. Und für die Leasinggesellschaft reduzieren sich die Finanzierungskosten um die Höhe der Vorauszahlung. Es können auch Mietvorauszahlungen während der Laufzeit vereinbart werden, die die Raten entsprechend verringern. Auf diese Weise lassen sich zum Beispiel sonst verfallende Jahresbudgets aufbrauchen.

Mietvorauszahlungen können sich lohnen
Mietvorauszahlungen können sich lohnen

Null-Leasing

Manchmal wird ein so genanntes Null-Leasing angeboten. Der Leasingnehmer zahlt dabei augenscheinlich keine Aufschläge für Finanzierung und Verwaltung. Jedoch kann in der Kalkulation der Listenpreis als Objektwert zugrunde gelegt sein, der über dem marktüblichen Verkaufspreis liegt. Auch eine Subventionierung durch den Hersteller kann hinter einem Null-Leasing stecken. Hier kann der Anbieter Absatzförderung betreiben, ohne über eine Senkung des Listenpreises oder hohe Rabatte das Image der Marke zu beschädigen. Null-Leasing ist insofern häufig nicht wirklich eine echte Vertragsvariante, sondern ein Marketinginstrument.

Wichtige Begriffe wenn es um Leasing geht
Wichtige Begriffe wenn es um Leasing geht

Zusammenfassung wichtiger Punkte beim Stapler Leasing

  • Kein Eigenkapitaleinsatz
  • Die Maschine wird nicht in Ihrer Bilanz aktiviert, sondern beim Leasinggeber.
  • Sie zahlen über die Laufzeit von 12 bis 48 Monaten gleich bleibende Raten mit Festzins.
  • Die Raten sowie Sonderzahlungen zu Beginn und am Laufzeitende sind als Betriebsausgaben sofort in voller Höhe steuerlich absetzbar.
  • Sie können den Restwert individuell gestalten.
  • Für das Vertragsende können Sie Rückgabe, Kauf oder ggf. Nachleasing vereinbaren.

Leasing kann vorteilhaft sein, wenn Sie:

  • Nutzung, aber kein Eigentum wünschen.
  • kein Eigenkapital binden wollen,
  • Ihre Liquidität schonen wollen,
  • eine Maschine auf relativ neuem technischem Stand nutzen wollen.
Tipp: Durch Leasing mit Vollamortisation lassen sich Probleme beim Restwert vermeiden. Beziehen Sie in Ihre Überlegungen so genanntes Service-Leasing mit ein, bei dem der Leasinggeber gegen eine monatliche Pauschale für Versicherung, Inspektionen, Wartung und Reparaturen aufkommt.
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