Jährliche Inspektion von Gabelstaplern

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Jährliche Inspektion von Staplern

Wer in Deutschland Flurförderzeuge betreibt und einsetzt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese regelmäßig auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Dabei sind vor allem die §§ 9 und 37 DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27) in der Fassung vom 1. Januar 1997 zu beachten. So verpflichtet § 9 Abs. 1 DGUV V 68 den Fahrer des Flurförderzeuges, dieses täglich vor Einsatzbeginn und während des Betriebes auf sicherheitsrelevante Mängel zu prüfen und eventuelle Mängel zu melden. In § 9 Abs. 2 DGUV V 68 wird der Unternehmer in die Pflicht genommen: Er muss alle Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, vor dem Weiterbetrieb des FFZ beheben. Der Begriff „Unternehmer“ wird dabei weit gefasst und bezieht alle Vorgesetzten mit ein, denen Unternehmeraufgaben übertragen wurden.

Hubwagen und Stapler müssen auf Schäden überprüft werden
Hubwagen und Stapler müssen auf Schäden überprüft werden
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In § 37 ff. DGUV V 68 werden die wiederkehrenden Prüfungen beschrieben. Demnach ist der Unternehmer verpflichtet, alle FFZ, Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen für Flurförderzeuge in Schmalganglagern im Abstand von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Die Prüfungen sind durch einen Prüfnachweis zu dokumentieren.

Täglicher Einsatzcheck bei Gabelstapler
Täglicher Einsatzcheck bei Gabelstapler

Unternehmer, die vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen von § 9 Abs. 2 oder §§ 37, 38 DGUV V 68 zuwiderhandeln, begehen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII und können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Kommen bei einem Unfall Personen zu Schaden, sind zudem zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für den verantwortlichen Unternehmer möglich. Und nicht zuletzt verlangen Sachversicherer, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden, und begleichen nur dann mögliche Schäden, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden können.

Gsetzliche Vorschriften regeln die Staplersicherheit
Gsetzliche Vorschriften regeln die Staplersicherheit

Daher sollte es im Eigeninteresse jedes Unternehmers liegen, dass die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften von jedem Mitarbeiter stets eingehalten und beachtet werden. Aus diesem Grund hat die Redaktion die aktuellen Rechtsvorschriften und ihre Konsequenzen für den Einsatz von FFZ in Betrieben und Unternehmen in diesem Artikel zusammengefasst und beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen rund um die Inspektion.

Was wird bei einer Inspektion genau geprüft?

Die DGUV V 68 schreibt die wiederkehrende Prüfung für FFZ mindestens im Jahresrhythmus vor. Diese früher UVV- oder BGV-Prüfung genannte Inspektion wird heute einheitlich nach FEM 4.004 durchgeführt und dokumentiert.

Gabelstapler Funktionspruefung mit Checkliste
Gabelstapler Inspektion © Corepics, fotolia.com

Dabei wird unterschieden zwischen einer kleinen Überprüfung, die alle 500 bis 600 Betriebsstunden erfolgen muss (das entspricht etwa einem Zeitraum von 3 Monaten im Einschichtbetrieb), und der großen Überprüfung, die das gesamte Fahrzeug und seine Bauteile in den Fokus nimmt. Bei der kleinen Prüfung werden

  • Gabeln,
  • Bolzen,
  • Fahrgestell und
  • Ketten

besichtigt und nach Augenschein untersucht.

FEM 4.004: Einige wichtige Prüfpunkte
FEM 4.004: Einige wichtige Prüfpunkte

Im Rahmen der großen Prüfung nach FEM 4.004, die nach 2.000 bis 2.400 Betriebsstunden (bei Einschichtbetrieb entspricht das ungefähr einem Jahr) durchzuführen ist, wird der allgemeine Zustand des FFZ und seiner Ausrüstung geprüft und beurteilt.

Dabei werden vor allem folgende Funktionen und Bauteile überprüft:

  • Lenkung,
  • Bremsen,
  • Bedienelemente,
  • Räder,
  • Antrieb,
  • hydraulische Anlage,
  • Hubgerüst,
  • Hubketten,
  • Lastaufnahmemittel und
  • Fahrerschutzdach.

Auch Sitz, Haltegriffe für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, Beschilderung, Anhängervorrichtung und das Traglastdiagramm werden im Rahmen der Inspektion gecheckt. Insgesamt werden rund 100 sicherheitsrelevante Kriterien am Gerät geprüft und dokumentiert.

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Wer darf eine Inspektion nach FEM 4.004 durchführen?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen müssen durch einen Sachverständigen erfolgen, der mit der Befugnis zur Durchführung von UVV-Prüfungen ausgestattet ist und die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften kennt.

Intenisve Prüfung Gabelstapler
Prüfung des Gabelstapler durch einen unabhängigen Prüfer © corepics, fotolia.com

In der Praxis wird eine Inspektion gem. FEM 4.004 meist durch den betreuenden Händler oder Lieferanten der FFZ durchgeführt. Die Inspektionen sind oft im Wartungs- und Servicevertrag enthalten. Werden spezifische Anbaugeräte eingesetzt, müssen auch diese regelmäßig überprüft werden, was jedoch in aller Regel nicht durch den FFZ-Hersteller erfolgt, wenn die Anbaugeräte von Drittherstellern stammen. In diesem Fall sollte der Hersteller des Anbaugerätes kontaktiert werden, um abzuklären, wer die jährliche Inspektion durchführen kann.

Jährliche Prüfung von Flurförderzeugen nach FEM
Jährliche Prüfung von Flurförderzeugen nach FEM

Wo findet die Inspektion der FFZ statt?

Anders als PKW beim TÜV (der mit den jährlichen Stapler-Inspektionen vergleichbare Leistungen für die Sicherheit im Straßenverkehr anbietet), können FFZ direkt vor Ort im Betrieb geprüft werden. Damit können sowohl der logistische Aufwand als auch der Ausfall an Arbeitszeit auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Wie wird die FEM 4.004-Prüfung für Stapler und FFZ nachgewiesen?

Jede FFZ-Prüfung nach DGUV V 68 muss schriftlich dokumentiert und archiviert werden.

Der Prüfnachweis muss dabei folgende Informationen enthalten:

  1. Datum und Umfang der Prüfungen mit Angabe evtl. noch anstehender Teilprüfungen.
  2. Ergebnis der Prüfung mit Angabe festgestellter Mängel am Stapler.
  3. Beurteilung des Prüfers, ob gegen einen Weiterbetrieb des Staplers Bedenken bestehen.
  4. Angaben über erforderliche Nachprüfungen.
  5. Name und Anschrift des Prüfers.
Formelle Vorschriften für den Prüfnachweis
Formelle Vorschriften für den Prüfnachweis

Werden bei der Prüfung Mängel entdeckt, muss der Unternehmer deren Beseitigung im Prüfnachweis vermerken lassen. Der Prüfnachweis kann auch in der EDV geführt werden, muss dann jedoch durch geeignete Maßnahmen (Benutzername und persönliches Kennwort) vor unbefugtem Zugriff oder Manipulation geschützt werden.

Geprüfte Stapler und FFZ erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Jahresplakette, die gut sichtbar am Gerät angebracht werden muss. Auf ihr ist abzulesen, welches Unternehmen die Prüfung durchgeführt hat, wann sie stattfand (Monat und Jahr) sowie wann die nächste große Prüfung turnusmäßig ansteht.

Werden bei der Inspektion Mängel oder Schäden am Gerät, an einzelnen Bauteilen oder anderen sicherheitsrelevanten Elementen festgestellt, werden diese im Prüfnachweis protokolliert und müssen zunächst beseitigt werden, bevor das Gerät wieder eingesetzt werden darf. Danach erfolgt zunächst eine Nachprüfung, und erst, wenn bei dieser keine weiteren Mängel festgestellt werden, kann das Gerät wieder produktiv eingesetzt und die nächste Inspektion auf der Prüfplakette vermerkt werden.

Gibt es Zusatzprüfungen für Stapler mit Verbrennungsmotoren?

Zusätzliche Prüfungspunkte von Staplern mit Diesel oder Treibgas
Zusätzliche Prüfungspunkte von Staplern mit Diesel oder Treibgas

Ergänzend zu den Vorschriften von DGUV V 68 müssen bei Dieselstaplern die Vorschriften der TRGS 554 beachtet werden. Diese schreiben eine Abgasmessung und die Überprüfung der Partikelfilteranlagen von Dieselstaplern mindestens im Jahresrhythmus oder alle 1.500 Betriebsstunden vor.

Treibgasbetriebene Stapler müssen gem. DGUV V 79 (ehemals BGV D34) jährlich oder alle 1.000 Betriebsstunden inspiziert werden, wenn Flüssiggas als Treibstoff eingesetzt wird. Ebenso schreibt diese Unfallverhütungsvorschrift vor, dass im Abstand von 6 Monaten der CO-Gehalt im Abgas von Flüssiggas-Staplern überprüft werden muss. Die Druckprüfung von Flüssiggastanks auf dem Betriebsgelände muss spätestens alle 10 Jahre erfolgen.

Tipp: Auch Hubwagen müssen regelmäßig zur Inspektion. Weitere Informationen erfahren Sie in unserem Artikel Jährliche Inspektion von Hubwagen

Was ist mit Staplern mit Straßenverkehrszulassung/amtlichem Kennzeichen?

Sofern der Stapler mit einem amtlichen Kennzeichen zugelassen wurde, muss der Betreiber das FFZ zudem nach § 29 StVZO alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung und halbjährlich einer Sicherheitsprüfung unterziehen.

Stapler fahren im öffentlichen Verkehr
Stapler im öffentlichen Verkehr: Weitere Prüfungen notwendig © Riccardo Arata, fotolia.com

Müssen auch Ladegeräte für elektrische Stapler geprüft werden?

Die Prüfung der Ladegeräte ist in der DGUV V 3 (ehemals BGV A3) geregelt: Alle 4 Jahre müssen integrierte (ortsfeste) Ladegeräte geprüft werden. Bei externen, ortveränderlichen Ladegeräten muss die Prüfung gem. VDE 0702 einmal im Jahr, bei einer Fehlerquote von 2 Prozent oder mehr in halbjährlichem Abstand erfolgen.

Was ist mit den alten BG-Vorschriften?

Mit Wirkung zum 1. Mai 2014 wurden die Systematik und die Nummerierung des Regelwerks der Unfallverhütungsvorschriften geändert. Dies wurde notwendig, da die beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und den öffentlichen Unfallversicherungsträgern fusionierten und sich dadurch Überschneidungen im Regelwerk ergaben.

Im Zuge der Überarbeitung wurden sämtliche Schriften in nur noch vier Kategorien eingeteilt:

  • DGUV Vorschriften,
  • DGUV Regeln,
  • DGUV Grundsätze sowie
  • DGUV Informationen.
DGUV: Verbindliche Vorschriften für den Staplereinsatz in vier Kategorien
DGUV: Verbindliche Vorschriften für den Staplereinsatz in vier Kategorien

Parallel dazu wird auch sukzessive das Nummerierungssystem der Schriften neu geordnet. Jede Publikation von „Vorschriften und Regelwerk der DGUV“ erhält dann eine eigene Kennzahl, die in der Regel sechsstellig ist. Eine Ausnahme bilden nur die Unfallverhütungsvorschriften, die eine ein- oder zweistellige Nummerierung aufweisen.

Die unterschiedlichen Hierarchieebenen des Regelwerks zum Arbeitsschutz in Deutschland sind wie eine Pyramide gestaltet und bauen aufeinander auf. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Konkretisierungsgrades: Während DGUV Vorschriften allgemeine Vorgaben machen, werden die Vorgaben in den DGUV Regeln und Grundsätzen sowie den daraus abgeleiteten DGUV Informationen immer konkreter und praxisorientierter. Genauere Informationen zum Regelwerk finden sich in diesem Artikel des IFA.

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Sind die neuen UVV rechtlich bindend?

Die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger stellen autonomes Recht dar. Das bedeutet, dass die Vorschriften unabhängig von parlamentarischen Gesetzgebungsorganen erlassen werden können. Sie sind damit rechtlich keine Richtlinien, sondern gesetzliche Vorschriften, die ebenso eingehalten werden müssen wie Gesetze. Daher gilt etwa die DGUV V 68 verbindlich für alle in Deutschland eingesetzten Flurförderzeuge (§ 1 Abs. 1 DGUV V 68).

Link: DGUV V 68 mit Durchführungsanweisungen

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