Teleskopstapler Führerschein

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Alles Wissenswerte zum Teleskopstapler-Führerschein

Ein Teleskopstapler (auch Teleskoplader genannt) ist eine technische Unterstützung auf Baustellen, in der Landwirtschaft und in vielen anderen Bereichen. Der Umgang mit einem solchen Gerät erfordert eine hohe Sachkenntnis und Erfahrung sowie eine fundierte Ausbildung. Diese vermittelt dem Fahrer wesentliche Verhaltens- und Sicherheitsregeln, um im Einsatz Risiken für sich und andere zu vermeiden oder auszuschließen.

Teleskoplader fahren © Merlo Deutschland
Teleskoplader fahren nur mit Ausbildungsnachweis für Teleskoplader © Merlo Deutschland
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Rechtsgrundlagen zum Führen und Bedienen eines Teleskopstaplers

Ein Teleskoplader, der einem Beschäftigten bei der Arbeit zur Verfügung gestellt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Diese fordert unter Nr. 1.9 von Anhang 1, dass der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.

Zudem treffen auf das Führen eines Teleskopstaplers auch die Betriebsvorschriften des DGUV-Grundsatzes 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ zu. Dadurch ist eindeutig festgelegt, dass Fahrer von Teleskopladern eine Ausbildung in Theorie und Praxis durchlaufen und jeweils eine Prüfung dazu erfolgreich bestehen müssen. Bei erfolgreich absolvierten Prüfungen erhält der Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis.

Teleskopstapler auf der Baustelle © Merlo Deutschland
Teleskopstapler auf der Baustelle © Merlo Deutschland
Wichtig: Der Ausbildungsnachweis für Teleskoplader ist nicht gleichbedeutend mit dem sogenannten Staplerschein. Das bedeutet, dass der Besitzer eines Staplerscheins keinen Teleskopstapler und der Besitzer eines Teleskoplader-Führerscheins keinen Front- oder anderen Stapler bedienen darf.

Eine Ausnahme besteht allerdings: Der DGUV-Grundsatz 308-009 gilt nicht für einen Landwirt ohne Angestellten, der den Teleskopstapler selber nutzt. Dieser muss nur bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr einen Führerschein von mindestens der Klasse L besitzen, allerdings keinen Teleskopstapler-Schein. Dennoch ist auch für Solo-Landwirte die Qualifizierung sinnvoll, denn schließlich sind auch im landwirtschaftlichen Einsatz Unfälle mit Beteiligung von Teleskopstaplern nicht ausgeschlossen. Durch eine entsprechende Ausbildung in Theorie und Praxis können solche Unfälle vermieden werden.

Ausnahmen beim Führen eines Teleskopstaplers
Ausnahmen beim Führen eines Teleskopstaplers ohne Teleskopstapler-Schein
Teleskopstapler in der Landwirtschaft © CLAAS
Teleskopstapler in der Landwirtschaft: Hier gibt es enge Ausnhamen für das Führen ohne Teleskopstapler-Schein © CLAAS

Voraussetzungen für den Erwerb des Teleskopstapler-Führerscheins

Der DGUV Grundsatz 308-009 schreibt vor, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln „dazu geeigneten, qualifizierten und beauftragten Personen vorbehalten“ bleibt. Der Unternehmer darf also im Hinblick auf die erforderliche Arbeitssicherheit nur Personen damit beauftragen, selbstständig einen Teleskopstapler zu bedienen, die

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Einige Voraussetzungen für den Teleskopstaplerschein
Einige Voraussetzungen für den Teleskopstaplerschein

Zudem muss die Beauftragung in schriftlicher Form erfolgen.

Das Mindestalter von 18 Jahren kann bei Jugendlichen, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung Teleskopstapler bedienen müssen, auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Das ist jedoch nur dann zulässig, wenn es unter fachlicher Aufsicht erfolgt und zeitlich begrenzt ist, in der Regel auf einen Zeitraum von längstens drei Monaten.

Bedienpersonal muss körperlich, geistig und charakterlich geeignet sein. Die körperliche Eignung wird am einfachsten durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt, bei der die Sehschärfe, das seitliche Gesichtsfeld, räumliches Sehen, das Hörvermögen, die Beweglichkeit der Gliedmaßen und die Reaktionsfähigkeit überprüft werden. In der Regel erfolgt der Nachweis durch eine G 25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat.

Die geistige und charakterliche Eignung beinhaltet, dass der Bediener ein ausreichendes Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge hat und in der Lage ist, Signale zu erlernen, in gezielte Handlungen umzusetzen und situativ korrekt anzuwenden. Zudem muss ein Bediener zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig handeln.

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Die Teleskopstapler-Ausbildung

Um den Befähigungsnachweis für Teleskopstapler zu erlangen, muss eine Ausbildung und Theorie und Praxis absolviert werden. Die Qualifizierung gliedert sich dabei in 3 Stufen:

  • Stufe 1 stellt die allgemeine Qualifizierung für die Bedienung von Teleskopstaplern im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) dar. Sie ist verpflichtend für jede Person, die einen Teleskopstapler bedienen will.
  • Stufe 2a ist eine Zusatzqualifikation für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen).
  • Stufe 2b ist eine Zusatzqualifikation für den Einsatz als Hubarbeitsbühne.
  • Stufe 3 ist die betriebliche oder baustellenbezogene Unterweisung. Sie ist verpflichtend für jeden, der einen Teleskopstapler im Betrieb oder auf einer Baustelle bedienen will.
Kabine eines Teleskopladers © Merlo Deutschland
Kabine eines Teleskopladers; Die richtige Bedienung wird in der Ausbildung erläutert © Merlo Deutschland

Die allgemeine Qualifizierung nach Stufe 1 beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie eine Abschlussprüfung. Auch die Zusatzqualifikationen der Stufen 2a und 2b teilen sich in je einen Theorie- und einen Praxisteil auf. Zum Abschluss jeder Qualifizierungsstufe werden ein schriftlicher Test sowie eine praktische Prüfung unter Aufsicht durchgeführt.

Ausbildung in Theorie und Praxis © JENS, fotolia.com
Ausbildung in Theorie und Praxis © JENS, fotolia.com

Die Dauer der Qualifizierung Stufe 1 soll mindestens 20 Lehreinheiten betragen. Die theoretische Ausbildung soll davon mindestens 10 Lehreinheiten umfassen. Für die Qualifizierung Stufe 2a soll die Ausbildung mindestens 10 Lehreinheiten betragen, davon mindestens 5 Lehreinheiten Theorie. Und für die Stufe 2b sollen 10 Lehreinheiten absolviert werden, davon mindestens 5 Lehreinheiten Theorie. Eine Lehreinheit dauert dabei jeweils 45 Minuten.

Die Teleskopstaplerprüfung prüft viele relevante Themen ab
Die Teleskopstaplerprüfung prüft viele relevante Themen ab

Die theoretische Ausbildung für zukünftige Teleskopstapler-Bediener

Im theoretischen Teil lernen die Teilnehmer die relevanten Sicherheitsbestimmungen wie Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen etc. sowie die Technik der Teleskopstapler (beispielsweise die unterschiedlichen Antriebsarten) kennen. Auch wesentliche physikalische Grundlagen, z. B. die auf den Stapler und die Last einwirkenden Kräfte, die Standsicherheit und das Anschlagen von Lasten sind Inhalte, die in der theoretischen Ausbildung vermittelt werden.

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Die praktische Ausbildung für zukünftige Teleskopstapler-Bediener

Im praktischen Teil der Ausbildung wird, wie auch beim Staplerschein, mit Übungen der Umgang mit dem Gerät, den verschiedenen Bedienelementen und Anschlagmitteln eingeübt. Dazu werden verschiedene praxisnahe Übungen durchgeführt und anschließend die Ergebnisse besprochen. Die Übungen werden später auch als praktische Prüfung durchgeführt, daher empfiehlt es sich, bei den Übungen sehr konzentriert zu agieren und Fragen sofort zu stellen.

Teleskopstapler im Einsatz © Haulotte
Teleskopstapler im Einsatz: Die praktische Ausbildung ist wichtig um den Umgang mit dem Gerät zu üben © Haulotte

Abschlussprüfung – die eigentliche Qualifizierung zum Teleskopstapler-Bediener

Jede außerbetriebliche Qualifizierungsstufe muss durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen werden. Dabei ist es für die Abschlussprüfungen der Qualifizierungsstufen 2a und 2b Voraussetzung, dass beide Prüfungen der Stufe 1 erfolgreich absolviert wurden.

Die theoretische Prüfung erfolgt in schriftlicher Form, und zwar in Form eines Fragebogens. Mit etwa 70 Prozent machen den Großteil des Fragebogens Multiple-Choice-Fragen aus, bei denen eine oder mehrere Antworten korrekt sein können. Die restlichen ca. 30 Prozent sind frei zu beantwortende Fragen, bei denen der Prüfling die Antworten selber formulieren und aufschreiben muss. Diese Antworten gehen mit doppeltem Gewicht in die Bewertung ein, eine richtig beantwortete freie Frage zählt also wie zwei korrekte Multiple-Choice-Fragen. Bei den frei zu beantwortenden Fragen soll immer auch das richtige Lesen und Interpretieren eines Traglastdiagramms geprüft werden.

Die Prüfung soll in jeder Qualifizierungsstufe nicht länger als eine Lerneinheit (45 Minuten) dauern und

  • für Stufe 1 mindestens 25 Fragen,
  • für Stufe 2a 25 Fragen und
  • für Stufe 2b 25 Fragen

umfassen. Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der möglichen Punkte (1 für Multiple Choice, 2 für freie Antworten) erzielt wurden.

Teleskopstapler-Prüfung: Umfang und Ablauf
Teleskopstapler-Prüfung: Umfang und Ablauf

Die praktische Prüfung wird mit einem Teleskopstapler absolviert, mit dem jeder Teilnehmer Übungsaufgaben auf einem Testparcours absolvieren muss. Diese entsprechen grundsätzlich den Übungen aus der praktischen Ausbildung, können jedoch in ihrer Schwierigkeit vom Trainer angepasst werden.

Für die Durchführung gelten folgende Vorgaben:

  • für Stufe 1: Prüfungszeit 60 Minuten, mindestens drei Übungen
  • für Stufe 2a: Prüfungszeit 30 Minuten, eine Übung
  • für Stufe 2b: Prüfungszeit 30 Minuten, eine Übung

Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der Übungen richtig ausgeführt wurden.

Wichtig: Wer bei Theorie und/oder Praxis beim ersten Mal nicht die erforderlichen 70 Prozent erreicht, kann die Prüfung wiederholen.

Nach erfolgreichem Abschluss der beiden Prüfungen erhält der Teilnehmer ein Zertifikat mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung, in dem die absolvierten Qualifizierungsstufen aufgeführt sind.

Ausbildung in Theorie und Praxis © JENS, fotolia.com
Prüfungsfragen Teleskopstapler

Bevor Sie einen Teleskopstapler (auch Teleskoplader genannt) führen und bedienen dürfen, müssen Sie zunächst nachweisen – unter anderem in einer… weiterlesen

Qualifikation der Ausbilder

Wer als Ausbilder für Teleskopstaplerfahrer tätig werden will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Zum einen müssen ausreichende Kenntnisse in Theorie und Praxis in Bezug auf die jeweilige Qualifizierungsstufe nachgewiesen werden. Hierfür sind mindestens zwei Jahre Erfahrung im Umgang und beim Einsatz von geländegängigen Teleskopstaplern erforderlich.
  • Ausbilder müssen mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und ‑regelungen wie Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, technische Regeln für Betriebssicherheit etc. vertraut sein.
  • Sie müssen mit den einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV vertraut sein.
  • Auch müssen sie mit den anerkannten Regeln der Technik (z. B. Normen, VDI-Richtlinie) vertraut sein.
  • Sie müssen mit den Betriebsanleitungen der eingesetzten Teleskopstapler vertraut sein.
  • Und sie müssen Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können. Der Nachweis kann etwa durch eine erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis erfolgen.
Teleskopstapler auf der Baustelle © Bobcat
Teleskopstapler auf der Baustelle © Bobcat

Wo kann der Teleskopstapler-Führerschein gemacht werden?

Es gibt bundesweit eine Vielzahl von Anbietern, bei denen der Teleskopstaplerschein erworben werden kann, etwa:

Was kostet es, den Teleskopstapler-Führerschein zu machen?

Die Kosten variieren je nach Hersteller und Standort. Pro Schulungstag werden für die Ausbildung in der Regel zwischen 80 und 350 Euro netto veranschlagt. Die Ausbildung Stufe 1 mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten wird daher meist an mindestens 2 Tagen durchgeführt, die beiden Aufbaustufen-Ausbildungen können auch jeweils an einem Tag absolviert werden.

Wichtig: Die Kosten für die Ausbildung zum Teleskopstapler-Führer übernimmt in der Regel der Arbeitgeber oder – wenn es sich um eine berufsqualifizierende Maßnahme handelt – die Agentur für Arbeit. Daher sollten Auszubildende in erster Linie auf eine hohe Qualität der Ausbildung Wert legen, also auf kleine Lerngruppen, moderne Geräte und einen kompetenten und routinierten Trainer.

Linkliste Teleskopstapler-Führerschein

Informationen DGUV:

Anbieter:

Staplerhersteller und andere Anbieter:

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