Teleskopstapler – Prüfung vor dem Einsatz

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Teleskopstapler – Prüfung vor dem Einsatz

Wie bei anderen technischen Geräten auch, müssen der Teleskopstapler und die eingesetzten Anbaugeräte vor jedem Einsatz, mindestens aber einmal täglich zu Arbeitsbeginn, auf einwandfreie Funktion und uneingeschränkte Einsatzbereitschaft geprüft werden. Zudem sind regelmäßige umfangreichere Prüfungen und Kontrollen vorgeschrieben:

Der Maschinenführer/Fahrer muss täglich eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen. Zudem muss eine befähigte Person (Techniker/Technikerin) in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Jahr) eine umfangreiche technische Prüfung durchführen und diese schriftlich protokollieren. Und vor der ersten Inbetriebnahme sowie im Schadensfall muss ein Sachverständiger das Gerät untersuchen und mögliche technische oder materialbedingte Fehlerursachen identifizieren.

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Teleskoplader im Einsatz © Bobcat
Teleskoplader im Einsatz © Bobcat

Auch weil die beiden letztgenannten Prüfungen nur mit langen zeitlichen Abständen oder sporadisch durchgeführt werden müssen, kommt der täglichen Funktions- und Sichtprüfung eine besondere Bedeutung für die Betriebs- und Arbeitssicherheit bei. Es hat sich hierbei als sinnvoll herausgestellt, die beiden Prüfungen jeweils mit einer Checkliste durchzuführen, so dass der zeitliche Aufwand gering gehalten und gleichzeitig sichergestellt wird, dass kein wesentlicher Prüfpunkt vergessen wird.

Checkliste tägliche Sichtprüfung:

Checkliste © Andrey Popov, stock.adobe.com
Checkliste tägliche Sichtprüfung © Andrey Popov, stock.adobe.com
  • Kontrolle der Bereifung
  • Kontrolle der Leuchtmittel
  • Kontrolle von Flüssigkeitsständen bei Wasser und Ölen (Motor, Hydraulik)
  • Kontrolle der Stützen, Platten oder Pratzen
  • Kontrolle des Teleskoparms auf Verformungen oder Risse sowie auf Verschleiß der Gleitpads
  • Kontrolle des Winkelmessers
  • Prüfung aller Anbauteile auf Undichtigkeiten oder Beschädigungen
  • Kontrolle aller Plaketten und Aufkleber (Unversehrtheit und Vollständigkeit)
  • Kontrolle, ob die notwendigen Dokumentationen (Betriebsanweisung, Bedienungsanleitung, Kopie des letzten Prüfprotokolls) vorhanden sind und ob – sofern erforderlich – eine Zulassung nach StVO und StVZO vorliegt
  • Kontrolle alle Anschlagmittel (sofern vorhanden) bei Kran- oder Lasthakeneinsatz
Wichtig: Sollte bei der täglichen Sichtprüfung auch nur ein sichtbarer Defekt oder Mangel vorliegen, muss das Gerät außer Betrieb gesetzt und als nicht einsatzbereit gekennzeichnet werden. Dazu ist unmittelbar der verantwortliche Vorgesetzte zu informieren, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Das Gerät darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Mängel oder Defekte beseitigt wurden.
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Checkliste tägliche Funktionsprüfung:

Kabine eines Teleskopladers © Merlo Deutschland
Kabine eines Teleskopladers: Funktioniert Alles einwandfrei? © Merlo Deutschland
Wichtig: Die Funktionsprüfungen müssen bei jedem Schichtwechsel wiederholt werden.
  • Kontrolle aller Schalter auf Funktion
  • Kontrolle der Bewegungen, Lenkungsarten und des Lenkungsspiels (nicht mehr als etwa 2 Fingerbreit)
  • Kontrolle, ob jeder Joystick voll funktionsfähig ist und alle Bewegungen korrekt ausgeführt werden können und ob der Stick nach der Bedienung selbstständig wieder in die Ausgangsposition (Nullstellung) zurückkehrt
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsschalter
  • Funktionstest aller Leuchtmittel
  • Kontrolle der Sitzeinstellung mit Fahrerrückhalteeinrichtung (Sitzarretierung, Sicherheitsgurt)
  • Kontrolle, ob sich die Tür einwandfrei öffnen und schließen lässt
  • Kontrolle von Arbeitseinrichtungen und Anbaugeräten auf
  • Bremsprobe
  • Kontrolle der Hupe
Funktionsprüfungen sind Garantie für Arbeitssicherheit
Funktionsprüfungen sind Garantie für Arbeitssicherheit
Teleskoplader im Einsatz beim Metallrecycling © SENNEBOGEN
Teleskoplader im Einsatz beim Metallrecycling © SENNEBOGEN
Wichtig: Sollte bei der täglichen Funktionsprüfung auch nur ein Defekt oder Mangel erkannt werden, muss das Gerät außer Betrieb gesetzt und als nicht einsatzbereit gekennzeichnet werden. Dazu ist unmittelbar der verantwortliche Vorgesetzte zu informieren, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Das Gerät darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Mängel oder Defekte beseitigt wurden.

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FEM-Prüfung (ehemals UVV-Prüfung) zur Unfallverhütung bei Flurförderzeugen

Die jährliche Maschinenuntersuchung gem. FEM 4.004 ersetzt die frühere UVV-Prüfung und muss wie diese einmal pro Jahr erneuert und jeweils fristgerecht durchgeführt werden. Diese Frist darf nicht überschritten werden, Stichtag ist jeweils der letzte Tag des Monats. Die FEM-Prüfung kann nur durch erfahrene Sachverständige durchgeführt werden. Das sind entweder ausgebildete Servicetechniker, die über eine schriftliche Beauftragung des Unternehmens verfügen und damit berechtigt sind, oder vom Hersteller des Gerätes selber beauftragte Servicetechniker.

Maschinenuntersuchung mit Protokoll  und Plakette
Maschinenuntersuchung mit Protokoll und Plakette

Während der gesamten Prüfung kann das Gerät nicht eingesetzt werden. Die Prüfung selber wird anhand eines umfangreichen Prüfungskataloges durchgeführt und nimmt in der Regel mehrere Stunden in Anspruch. Konkret findet eine gründliche Sicht- und Funktionskontrolle statt, die Fahrwerk, Antrieb, Fahrerschutz und andere Elemente des Staplers umfasst.

Die erfolgreiche Prüfung wird durch eine Plakette (ähnlich der für die HU-/TÜV-Untersuchung beim Auto) dokumentiert, die gut sichtbar am Gerät angebracht wird. Die Plakette ist nur gültig mit dem zugehörigen Prüfprotokoll und weist gleichzeitig auf den nächsten Termin für die FEM-Prüfung hin.

Teleskoplader auf der Baistelle © Bobcat
Teleskopstapler: Anschlagen von Lasten

Anschlagen von Lasten mit Teleskopstaplern Beim Einsatz von Teleskopstaplern mit Kranhaken oder Seilwinde werden aufgenommene Lasten unter Zuhilfenahme eines Anschlagmittels… weiterlesen

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