Regalinspektion und Kontrolle: Gesetzliche Grundlagen, Inhalt und Kosten
Die Tragfähigkeit von Regalen kann bereits bei einer kleinen Beschädigung erheblich verringert werden, so dass im schlimmsten Fall das beschädigte Regal zusammenstürzt. Das gilt grundsätzlich für alle Regale, also auch für das Bücherregal im Wohnzimmer. Bei Regalen im industriellen oder gewerblichen Umfeld ist diese Gefahr jedoch erheblich größer. Denn die Regale selbst sind schon größer, höher und schwerer. Dazu kommt das Lagergut, das bei einem Zusammenbruch des Regals mit hoher Beschleunigung zu Boden stürzt und dabei erheblichen Schaden an Mensch, Maschine und Einrichtung zur Folge haben kann.
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Werden Paletten, Kartonagen oder KLT außerdem mit Staplern, Hubwagen oder anderen Flurförderzeugen ein- und ausgelagert, erhöht sich das Risiko nochmals deutlich. Denn auch bei bestimmungsgemäßem Umgang mit dem Gerät können Beschädigungen von Regalteilen nicht sicher ausgeschlossen werden. Etwa wenn bei einem zügigen Wendemanöver die Ecke einer aufgenommenen Palette Kontakt mit einem Regalständer hat, also dagegenstößt oder daran entlangschrammt und so den Ständer verformt.
Gesetzliche Grundlagen für die Regalinspektion
Regalanlagen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber vor deren Verwendung die auftretenden Gefahren zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten hat (§ 3 Abs. 1 BetrSichV). Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (was bei Industrieregalen eindeutig der Fall ist), vor der erstmaligen Verwendung prüfen zu lassen, und zwar von einer zur Prüfung befähigten Person. Darüber hinaus sind alle Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können, in regelmäßigen Abständen genau zu prüfen (§ 14 Abs. 1, 2 BetrSichV).
Dazu gelten für Industrieregale die europäischen Normen DIN EN 15095 „Kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale, Umlaufregale und Lagerlifte – Sicherheitsanforderungen“ sowie die DIN EN 15 635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“. Darin finden sich auch konkrete Anforderungen für die Prüfung von Regalen, die wir Ihnen im Folgenden im Detail vorstellen.
Die DIN 15 635 weist explizit auf die große Verantwortung des Betreibers hin, die Regale in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Regalanlagen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und speziell auf entstandene Beschädigungen geprüft werden. Und alle erforderlichen Reparaturen sind wirksam, zeitnah und unter Beachtung der ständigen Sicherheit des Regales zu erledigen.
Sämtliche Regale müssen systematisch und regelmäßig inspiziert werden, was üblicherweise von der Aufstellfläche des Regals aus gut durchgeführt werden kann. Die meisten Beschädigungen sind dabei vor allem im unteren Regalbereich zu erwarten. Doch insbesondere in (Paletten-)Hochregallagern sind auch Beschädigungen in höheren Bereichen möglich und wahrscheinlich. Besteht Grund zu der Annahme, dass in einem höheren Bereich eine Beschädigung zu finden ist, muss das intensiv geprüft werden.
In der Norm werden zwei Arten von regelmäßigen Regalinspektionen unterschieden:
- Interne Prüfungen durch eine befähigte Person
- Experteninspektion
Die interne Prüfung und Sichtkontrolle soll in kurzen Zeitabständen (eine Woche oder die Intervalle, die auf Grundlage der Risikoanalyse festgelegt werden) erfolgen. Der Prüfumfang kann im Vergleich zur Experteninspektion auf die Teile eines Regalsystems begrenzt werden, bei denen Schäden oder Mängel zu erwarten sind.
Die Experteninspektion muss mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person durchgeführt werden., Das ist jemand, der auf Grund seiner (oder ihrer) fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Regalanlagen besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann. Die Ergebnisse der Experteninspektion werden schriftlich dokumentiert, und das geprüfte Regal wird mit einer offiziellen Prüfplakette gekennzeichnet. Auf dieser ist abzulesen, wann die nächste Inspektion spätestens durchgeführt werden muss.
Inhaltlich unterscheiden sich die interne Prüfung durch eine befähigte Person und die Experteninspektion grundsätzlich nicht. Es sind also die gleichen Kriterien zu überprüfen. Allerdings kann der Prüfumfang bei der internen Überprüfung reduziert werden, weil z. B. nicht kontrolliert werden muss, ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde, so lange die Regalgeometrie mit Fachhöhen und Spannweiten nicht verändert wird.
Was wird im Rahmen der internen Prüfung und der Experteninspektion konkret überprüft?
Ob wöchentliche interne Prüfung oder die Experteninspektion alle 12 Monate: In beiden Fällen soll die Sicherheit des Regalsystems anhand von folgenden Kriterien beurteilt werden.
- Wurde das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut?
Das ist vor der Inbetriebnahme eines Regales zu überprüfen – und immer dann, wenn Veränderungen in einem bestehenden Regalsystem vorgenommen werden (oder wurden). Zudem wird dieser Punkt im Rahmen der Experteninspektion regelmäßig nochmals überprüft. Darum sollten die entsprechenden Montageanleitungen im Unternehmen auch archiviert werden.
- Sind Schäden an Teilen der Konstruktion vorhanden?
Die DIN 15 635 unterscheidet bei Schäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen zwischen einer grünen, orangenen und roten Gefahrenstufe.
Die Grenzwerte für eine noch grüne Gefährdungsstufe sind bei einer Stütze maximal 3 mm Abweichung auf eine Länge von 1.000 mm quer zur Gassenrichtung, in Gassenrichtung 5 mm. Bei Verbänden sind Abweichungen von bis zu 10 mm pro 1.000 mm zulässig.
Werden diese Werte verdoppelt, ergeben sich die oberen Grenzwerte für eine orangefarbene Gefahrenstufe.
Bei noch größeren Abweichungen liegt eine rote Gefahrenstufe vor.
- Sind Schäden durch Stoßeinwirkung oder Überlastung an Trägern vorhanden?
Bei Trägern ist unter Belastung eine maximale Durchbiegung von 1/200 der Spannweite zulässig; das entspricht 5 mm auf einen Meter. Bei nicht belasteten Trägern darf sich der Träger nur 1 mm pro Meter durchbiegen. Verformungen (Knicke, Beulen) dürfen auf einen Meter Länge nicht mehr als 2,5 mm hoch sein.
- Stehen die Regalstützten lotrecht?
Im Regelfall beträgt die maximal zulässige Schiefstellung 0,5 Prozent, wobei der Hersteller in seiner Betriebsanleitung auch strengere Werte vorgeben kann, die dann verbindlich sind.
- Sind Risse in Schweißnähten oder dem Grundmaterial vorhanden?
Gerissene Schweißnähte dürfen nur dann repariert werden, wenn genaue Kenntnisse über die Werk- und Zusatzwerkstoffe vorliegen. Liegen diese Kenntnisse nicht vor oder sind Risse im Grundmaterial vorhanden, müssen die Stützen ausgewechselt werden.
- Wie sind der Zustand und die Wirksamkeit der Sicherungen?
In Eckbereichen von Regalen muss ein Anfahrschutz angebracht werden, der mit dem Boden verankert ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Die BGR 234 legt eine Mindesthöhe von 300 mm für einen Anfahrschutz fest, wobei davon auszugehen ist, dass diese Vorgabe zukünftig auf eine Mindesthöhe von 400 mm angepasst wird.
Aushebesicherungen müssen vorhanden und ordnungsgemäß eingelegt sein. Stützen müssen gegen Verschieben gesichert werden, z. B. durch Bodenanker oder Schweißverbindungen mit im Boden eingelassenen Stahlschienen.
- Wie ist der Zustand des Bodens?
Auf nicht ausreichend tragfähigen Böden muss durch eine Fundamentierung oder das Unterlegen von Druckverteilungsblechen eine bessere Druckverteilung erreicht werden.
- Wie ist die Lage der Lasten auf der Palette?
Grundsätzlich müssen Regale symmetrisch beladen werden, um eine gleichmäßige Belastung zu erreichen. Eine unsymmetrische Lastverteilung auf der Palette führt zu einer unsymmetrischen Belastung des Regals, was in aller Regel die Überlastung von Trägern und Stützen zur Folge hat.
- Wie ist die Position der Ladeeinheit im Regal?
Was für die Beladung der Palette gilt, gilt in gleichem Maße für die Lagerung der Paletten im Regal. Bei einem Trägerabstand von 1.000 mm ergibt sich bei einem Versatz von 60 mm eine um 12 Prozent höhere Belastung der Träger und Stützen – und das pro Palette!
- Sind Belastungs- und Informationshinweise vorhanden und aktuell?
In der DIN EN 15 635 werden beispielhafte Belastungsangaben angegeben. Dabei fordert die Norm sowohl die Angabe des maximal zulässigen Gewichts der Ladeeinheit als auch die der maximal zulässigen Feldlast.
- Sind die Regale zu schwer beladen?
Die zulässige Belastung wird immer als Streckenlast angegeben. Sie geht also von einer gleichmäßigen Lastverteilung über die gesamte Strecke aus. Würde anstelle einer Streckenlast eine Punktlast in der Mitte des Regalfachs eingelagert, reduziert sich die Tragfähigkeit auf die Hälfte, die Spannung auf den Trägern verdoppelt sich.
- Ist die Stabilität der Ladeeinheiten gewährleistet?
Auch die Ladungsträger, die im Regal eingelagert werden, müssen regelmäßig kontrolliert werden. Sie müssen in einem ordnungsgemäßen, unbeschädigten Zustand sein und keine Gefährdung beim Ein- und Auslagern darstellen, z. B. durch lose oder abstehende Teile.
- Werden die Maximalmaße der Ladeeinheiten eingehalten?
Damit bei Ein- und Auslagervorgängen die Ladeeinheiten Beschädigungen am Regal, an Stützen oder Trägern vermieden werden, dürfen die vorgegebenen maximalen Abmessungen nicht überschritten werden.
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Welche Kosten fallen für eine Experteninspektion von Regalen an?
Die Kosten für eine Experteninspektion hängen vor allem von der Größe der zu überprüfenden Regalanlage ab und werden entweder auf Stundenbasis oder zu einem Festpreis abgerechnet. Neben der eigentlichen Inspektion müssen auch Vor- und Nachleistungen sowie ggf. Fahrtkosten vom beauftragenden Unternehmen übernommen werden.
Da die regelmäßige Regalinspektion dazu dient, Beschädigungen und damit Gefahren für Personal, Lagergut und Lagereinrichtung frühzeitig zu erkennen und zu beheben, sind die Kosten für die Regalinspektion gut investiert – in die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb.
Werden bei der Inspektion Schäden der orangefarbenen oder roten Gefahrenstufe festgestellt, müssen diese zunächst fachkundig beseitigt werden (z. B. durch Reparatur, Austausch der betroffenen Bauteile, Stilllegung des Regals oder Herabsenkung der zulässigen Tragfähigkeit), bevor das amtliche Prüfsiegel angebracht wird.
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