Selbst langjährige und erfahrene Staplerfahrer sind nicht vor Irrtümern gefeit. Die Redaktion von Staplerberater.de hat sich daher auf die Suche begeben nach den 10 größten Irrtümern und Mythen, die in Bezug auf Gabelstapler und das Staplerfahren bestehen, und klärt über die Hintergründe auf.
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1. Wer Auto fahren kann, kann auch einen Stapler bedienen
Dieser Irrtum ist sehr weit verbreitet, insbesondere unter erfahrenen Autofahrern. Viele davon sind sich sicher, dass ihre Erfahrungen mit unterschiedlichen Kfz sie auch dazu qualifiziert, einen Frontgabelstapler zu fahren und sicher zu manövrieren. Richtig ist aber, dass für das Führen eines Staplers mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h die Eignung und Befähigung nachgewiesen werden muss, und zwar durch eine theoretische und praktische Ausbildung und durch eine betriebliche Unterweisung. Ohne Staplerschein darf also niemand einen Stapler fahren – auch nicht nur kurz, nur auf dem Hof oder wenn der Chef nicht hinschaut.
Das hat auch gute Gründe, denn Stapler und Auto unterscheiden sich in wesentlichen Punkten deutlich voneinander: Stapler lenken in der Regel mit der Hinterachse, während die Lenkachse beim Auto vorne liegt. Stapler haben eine andere Kurvenlage, insbesondere Modelle mit drei Rädern, und die kann sich durch eine aufgenommene Last zusätzlich verändern. Und nicht zuletzt haben Stapler oft ein anderes Bedienkonzept als Autos, das dem Fahrer bekannt und vertraut sein muss.
2. Das Fahrer-Rückhaltesystem muss bei kurzen Fahrten nicht angelegt werden
Die Gurtpflicht im Stapler ist erst einige Jahre nach der Pflicht im Auto eingeführt worden, gilt inzwischen jedoch ebenfalls schon seit vielen Jahren. Neue Stapler müssen ab Werk mit einem zuverlässigen Fahrer-Rückhaltesystem ausgestattet werden, was in der Regel mindestens ein Sicherheitsgurt ist.
Natürlich ist es unbequem und kostet Zeit, auch bei kurzen Fahrten den Sicherheitsgurt anzulegen. Doch es ist unverzichtbar. Denn die mögliche Gefährdung steigt nicht mit der Länge der Fahrstrecke, sondern ergibt sich aus dem Stapler selbst: Der ist, insbesondere bei schnellen und engen Kurvenfahrten, stärker kippgefährdet als andere Fahrzeuge und kann auch bei kurzen Fahrten durch Fehler des Fahrers (z. B. einer Kurvenfahrt mit nicht bodennah geführter Last) schnell umkippen. Ohne angelegten Sicherheitsgurt kann der Fahrer dabei aus dem Sitz geschleudert und im schlimmsten Fall vom Stapler erdrückt werden. Daher gilt auch auf dem Stapler: Erst gurten, dann starten.
3. Nur wer volljährig ist, kann den Staplerschein erwerben und darf Stapler fahren
Die verbindliche Rechtsnorm für die Ausbildung und Beauftragung von Staplerfahrern ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27. Dort wird in § 7 Abs. 1 festgelegt, dass der Unternehmer mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz nur solche Personen beauftragen darf, die „mindestens 18 Jahre alt sind“. In der zugehörigen Durchführungsanweisung wird dann jedoch konkretisiert, dass das Steuern von FFZ durch Jugendliche zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken und unter Aufsicht nicht als selbständiges Steuern gilt.
Wer also eine Ausbildung absolviert, etwa als Fachkraft für Lagerlogistik oder Lagerlagerist, muss daher nicht bis zur Volljährigkeit warten, um erste Erfahrungen auf dem Staplerbock zu sammeln. Er oder sie darf schon vorher üben, solange der Vorgesetzte oder Ausbilder dabei ist und anleitet.
4. Gabelstapler mit Verbrennungsmotor dürfen in Lagerhallen eingesetzt werden
Grundsätzlich unstrittig ist, dass Stapler mit Elektromotor in geschlossenen Räumen auch über längere Zeit und ohne zusätzliche technische Einrichtungen eingesetzt werden dürfen, da sie keine Emissionen in die Umluft abgeben. Bei Verbrennungsmotoren ist das naturgemäß nicht der Fall: Sie emittieren Abgase und Feinstaub, die die Atemluft und auch Lagereinrichtung und Warenbestände belasten.
Moderne Verbrennungsmotoren werden mit Abgasreinigungssystemen ausgestattet, die einen zeitweisen oder dauerhaften Einsatz in geschlossenen Räumen grundsätzlich ermöglichen. Allerdings dürfen sie nur in dafür zugelassenen Räumen betrieben werden, die – je nach Treibstoff – zusätzliche technische Maßnahmen benötigen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Während gasbetriebene FFZ relativ wenig gefährliche Emissionen ausstoßen, unterscheiden sich Diesel- oder Benzinmotoren nur unwesentlich von modernen Pkw-Antrieben. Und auch die würde wohl niemand dauerhaft in geschlossenen Räumen ohne zusätzliche Belüftung betreiben wollen, oder?
5. Das Mitfahren von Personen auf dem Stapler ist generell verboten
Stapler sind in aller Regel Einmannfahrzeuge und dürfen als solche nur vom Fahrer benutzt werden. Es gibt jedoch auch Modelle, die mit einem zweiten Sitz neben dem Fahrer oder hinter dessen Rücken ausgestattet sind. Dieser Sitz darf dann natürlich von einer zweiten Person benutzt werden.
Allerdings ist die Mitnahme weiterer Personen durch eine Betriebsanweisung zu regeln und auf das notwendige Maß zu beschränken. Und natürlich gelten für den Beifahrer die gleichen Sicherheitsregeln wie für den Fahrer – also die Pflicht, sich anzuschnallen, Arme und Beine im geschützten Bereich des Staplers zu halten und nicht während der Fahrt zu- oder abzusteigen.
6. Gabelstapler haben keinen toten Winkel
Dieser Irrtum ist ebenso falsch wie gefährlich. Denn gerade durch den Hubmast und evtl. zusätzliche Anbaugeräte verengt sich der freie Sichtwinkel nach vorne zunehmend, so dass besonders Fußgänger oder andere schmale Hindernisse auch über längere Fahrdistanzen nicht zu erkennen sind.
Wirkliche Sicherheit geben hier nur Frontkameras, die vor dem Hubgerüst montiert werden und ihr Bild auf einen Monitor im Fahrerhaus ausgeben. Ist eine solche Kamera nicht vorhanden, muss der Fahrer besonders vorsichtig und vorausschauend fahren und vor allem an Stellen aufpassen, an denen mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, also etwa bei Türen, Treppen oder Durchgängen.
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7. Stapler verschleißen nur bei Nutzung
Falsch. Insbesondere das Öl altert auch ohne Benutzung und muss daher in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Selbst moderne Hochleistungsöle mit zahlreichen Additiven können die Alterung des Öls nur verzögern, nicht aber vollständig verhindern. Wird das Öl bei einer längeren Betriebsphase des Staplers erhitzt, oxidiert es zum einen, was seine chemische Zusammensetzung und seine physikalischen Eigenschaften verändert. Und zum anderen können Kondensate, die sich bei längerer Nichtbenutzung absetzen, nur bei heißem Öl verdampfen und entweichen.
Passiert das nicht regelmäßig, wird das Öl schneller verschmutzen, zäher werden und mit der Zeit dem Getriebe und anderen Teilen eher Schaden zufügen, als sie vor Schäden zu bewahren. Daher sollte ein Stapler möglichst bei jeder Benutzung so lange gefahren werden, bis er seine Betriebstemperatur erreicht, mindestens aber bei jeder dritten Fahrt. Ist auch das nicht möglich, muss das Öl trotzdem regelmäßig erneuert werden, um einem Motorverschleiß vorzubeugen.
8. Das Hubgerüst braucht eine dicke Schicht Schmiermittel
Damit die einzelnen Elemente des Hubmastes möglichst glatt ineinandergleiten können, ist eine gewisse Schmierung unverzichtbar. Dennoch sollte das übermäßige Auftragen von Schmiermittel vermieden werden. Eine mehrere Millimeter dicke Schicht ist in der Regel nicht erforderlich, um die Funktionsfähigkeit für lange Zeit zu gewährleisten. Im Gegenteil: Wird die Schmiere zu dick aufgebracht, können (und werden) sich darin Staub und andere Feststoffe ansammeln, die eher zu einer Störung oder Fehlfunktion führen als eine zu dünne Schicht, die in regelmäßigen Zeitabständen erneuert wird.
9. Jeder Staplerfahrer muss einmal im Jahr seine Fahreignung nachweisen
Dieser Irrtum beruht auf einem Missverständnis. Tatsächlich regelt der DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) in Abschnitt 3-5, dass Staplerfahrer ihre Eignung und Befähigung durch den Erwerb des Staplerscheins nachweisen. Wer also die theoretische und praktische Prüfung bestanden und den Staplerschein erworben hat, behält diese Qualifikation lebenslang. Allerdings muss darüber hinaus jeder Fahrer mindestens einmal im Jahr in dem Betrieb, wo er Stapler fährt, unterwiesen werden, also eine Schulung zu Besonderheiten im Unternehmen, in Bezug auf das Gerät oder über die zu transportierenden Lasten erhalten. Diese Unterweisung wird auch schriftlich dokumentiert, ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Nachweis der generellen Eignung als Staplerfahrer.
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10. Jeder Stapler ist für den stundenlangen Dauereinsatz geeignet
Jeder Stapler ist für den stundenlangen Dauereinsatz geeignet
Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied, das gilt natürlich auch für einen Gabelstapler. Dessen Motor, Mechanik und Hydraulik können so gestaltet werden, dass jedes einzelne Element auch für längere und intensive Beanspruchungen geeignet ist. Dennoch bleibt eine Schwachstelle: die Bereifung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kunststoff-, Luft-, Superelastik- oder Bandagereifen aufgezogen sind, denn es wirken immer die gleichen physikalischen Kräfte und Gesetze auf die Bereifung. Während der Fahrt erwärmt sich der Reifen und kann bei längeren und weiteren Fahrten ohne Pause sogar überhitzen. Das Material wird durch die Wärme weicher, der Grip des Reifens lässt nach, ebenso seine Stabilität, insbesondere bei Kurvenfahrten.
Daher gilt als Faustregel: Nach zwei Kilometer Fahrstrecke am Stück oder in kurzer Zeit brauchen die Reifen eine Pause von 15 Minuten, um wieder auf eine verträgliche Betriebstemperatur zu kommen.
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