Batterieladestationen

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Batterieladestationen – mit Sicherheit frische Energie tanken

Ein Elektrostapler muss regelmäßig an eine Ladestation angeschlossen werden, um die Batterie mit neuer Energie zu versorgen. Bei der Planung und Einrichtung solcher Batterieladestationen müssen bestimmte Sicherheitsvorschriften beachtet und eingehalten werden, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.

Batterieladestation © Fronius International GmbH
Batterieladestation © Fronius International GmbH
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Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung geben verbindliche allgemeine Vorgaben, die durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert werden. So muss die Ladestelle (also der Ort, wo die Batterie mit einer externen Stromquelle verbunden und geladen wird) dauerhaft frostfrei sein und eine Raumtemperatur zwischen 10 °C und 25 °C aufweisen. Wird der Raum beheizt, darf das nicht durch eine Heizanlage mit offenen Flammen oder Glühkörpern geschehen (Gefahr von Knallgasexplosionen), und es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 2,50 m zwischen Heizkörper und Ladestelle einzuhalten. Ist dieser Sicherheitsabstand aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich, darf die Oberflächentemperatur der Heizung nicht mehr als 200 °C betragen, was in der Regel auch ohne zusätzliche Thermometer oder Temperatursensoren gewährleistet werden kann.

Die Batterie ist beim Ladevorgang so aufzustellen, dass die Gasaustrittsöffnungen mindestens einen Meter Luftlinie vom Ladegerät entfernt sind. Der gleiche Sicherheitsabstand muss zu funkenbildenden Betriebsmitteln (Maschinen, elektrische Geräte mit Schalter, Steckdosen) eingehalten werden. Und wie an der Tankstelle dürfen im Bereich der Ladestation keine Handys oder Funkgeräte benutzt werden – auch sie erzeugen beim Einschalten einen Funken, der im schlimmsten Fall eine Explosion auslösen kann. Und selbstverständlich gilt im gesamten Bereich der Ladestation ein absolutes Rauchverbot, das auch durch entsprechende Warn- und Verbotsschilder kenntlich gemacht werden sollte.

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Generell sollte sich jeder Staplerfahrer darüber bewusst sein, dass Wasserstoff als Gas geringfügig leichter als Luft ist und daher auf der Oberfläche der Batterie „schwebt“. Die größte Gefährdung besteht daher unmittelbar nach dem Öffnen des Batteriefaches. Aus diesem Grund muss eine ausreichende Belüftung der Batterieladestation sichergestellt werden. Die Entlüftung sollte dabei sinnvollerweise oberhalb des Batterieniveaus erfolgen, die Zuführung von Frischluft hingegen in Bodennähe.

Wichtig: Wird der Stapler zum Laden nicht in einen separaten Raum gefahren, sondern z. B. im Gang abgestellt und geladen, muss eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet werden, da es andernfalls zu einem Luftstau kommen kann.
Wichtig: Die Belüftung bei Ladestationen
Wichtig: Die Belüftung bei Ladestationen

Was beim Einrichten von Ladestellen zu beachten ist

Grundsätzlich dürfen Ladestellen nicht errichtet werden

  • in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen, in denen Feuer-, Explosions- oder Explosivgefahr besteht,
  • in Räumen, in denen Feuchtigkeit oder Nässe vorhanden sind sowie
  • in Großgaragen.

Das gilt auch für temporäre Ladestellen, die ggf. nur einmal kurzfristig zum Aufladen des Staplers genutzt werden sollen.

In Arbeitsstätten wie Lagerräumen dürfen Ladestellen nur eingerichtet werden, wenn die Batterien nicht über die zulässige Gasungsspannung geladen werden oder eine ausreichende Belüftung dauerhaft gewährleistet ist. Eine Batterie fängt mit steigender Ladespannung an, verstärkt auszugasen. Die kritische Ladespannung liegt hier bei über 2,40 V pro Zelle; bei höherer Spannung steigt die Wasserstoffausgasung gefährlich an. Darum muss die Spannung des Ladegerätes immer auf die Batterie abgestimmt sein und sich an den Kennlinien der Batterie orientieren.

Batterieladestation © Fronius International GmbH
Batterieladestation © Fronius International GmbH

Frische Luft erhöht die Arbeitssicherheit

Grundsätzlich sollte an jedem Arbeitsplatz eine ausreichende Frischluftzufuhr gewährleistet werden, und meist lässt sich durch das Öffnen von Fenstern, Türen oder Toren selbst im Hochsommer die Luftqualität verbessern. Aufgrund der besonderen Gefährdungslage bei Ladestellen ist es jedoch erforderlich, konkrete Mindestanforderungen an die Belüftung zu stellen.

So gilt nach anerkannten Arbeitssicherheitsstandards eine Lüftung dann als ausreichend, wenn die Luft in einem Raum pro Stunde mindestens 2,5 Mal komplett ausgetauscht wird. Erreicht werden kann das durch bauliche Maßnahmen, etwa ausreichend große und viele Lüftungsschlitze, die so angebracht sein müssen, dass ein kontinuierlicher Luftvolumenstrom von mindestens 0,1 m/sec entsteht.

Wichtig: Türen und Fenster zählen hierbei nicht, auch wenn durch sie ein erheblich größerer Luftvolumenstrom erreicht werden kann. Denn anders als Lüftungsschlitze oder eine aktive Belüftung sind Fenster nicht permanent offen, also nicht durchgehend einsatzbereit.

Die Lüftungsöffnungen müssen permanent vollständig freigehalten werden, daher müssen sie und die zugehörigen Schächte oder Rohre regelmäßig überprüft und gereinigt werden. Sofern eine aktive Lüftung an der Ladestelle installiert ist, muss sie vor dem Laden der Batterie eingeschaltet werden. Am besten, indem Lüftung und Ladegerät miteinander gekoppelt werden, so dass mit dem Einschalten des Ladegerätes auch direkt die Lüftung tätig wird. Das Ausgasen der Batterie endet nach Beendigung des Ladevorgangs nicht sofort, daher sollte die Lüftung mindestens eine Stunde über den eigentlichen Ladevorgang hinaus betrieben werden.

Sicherheitsabstände für Ladestellen

Bei einem zum Laden abgestellten Flurförderzeug ist um die Maschine oder Batterie herum ein Gang von mindestens 0,60 m Breite freizuhalten, um im Notfall einen sicheren und direkten Zugang zur Batterie und zum Stapler zu ermöglichen. Wird der Stapler in der Nähe von Bauteilen oder Materialien oder Lagergütern geladen, die brennbar sind, muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 2,50 m eingehalten werden, ebenso bei Heizgeräten in der Nähe der Ladestelle. Bei oder in feuer-, explosions- oder explosivgefährdeten Bereichen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m einzuhalten. Und oberhalb des Ladegerätes dürfen sich zu keinem Zeitpunkt brennbare, explosive oder explosionsgefährliche Materialien oder Heizgeräte befinden.

Wichtige Abstandsregelungen für Ladestationen
Wichtige Abstandsregelungen für Ladestationen

Bei gefährlichen Arbeiten in der Nähe einer Ladestelle (Schweiß-, Schneid- oder Metallschleifarbeiten) müssen erheblich größere Sicherheitsabstände eingehalten werden. Mindestens 10 m sollte die Entfernung betragen. Noch sicherer sind, sofern möglich, 15 bis über 20 m Abstand, weil die Gefahr besteht, dass zündfähige Funken überspringen oder in der Luft große Distanzen zurücklegen. Über der Batterieladestation sollten solche Arbeiten nur dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass während der gesamten Arbeiten kein Stapler dort geladen wird.

Der Fußboden der Ladestation muss antistatisch ausgeführt sein und einen Erdleitwiderstand von höchstens 108 Ohm gewährleisten. Das ist nur möglich, wenn der Boden zudem dauerhaft fett- und ölfrei gehalten wird, da andernfalls die elektrische Leitfähigkeit abnimmt und die antistatische Entladung nicht mehr möglich ist.

Wichtig: Sämtliche Schutzeinrichtungen in und an der Ladestation müssen sorgfältig gepflegt und regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden. Sie dienen dem Schutz und der Sicherheit des Staplerfahrers und seiner Kollegen und helfen dabei, gefährliche Arbeitsunfälle zu verhindern. Daher sind Beschädigungen, Mängel oder Störungen sofort zu melden und die Ladestation solange stillzulegen, bis die Mängel beseitigt wurden.
Gabelstapler Batterie © Markobe, fotolia.com
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