Gabelstapler sind die „Arbeitspferde“ in einem Betrieb. Sie müssen zuverlässig Lasten heben und transportieren und sind fast ständig in Bewegung. In manchen Unternehmen an 360 Tagen im Jahr und rund um die Uhr. Entsprechend hoch sind die Beanspruchungen, denen diese Kraftpakete ausgesetzt sind. Da muss das Zusammenspiel von Antrieb, Lenkung, Elektrik, Elektronik, Mechanik und Hydraulik perfekt sein.
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Um die Betriebssicherheit eines Staplers zu gewährleisten, ist der Staplerfahrer verpflichtet, vor der täglichen Arbeitsaufnahme eine Sicht- und Funktionsprüfung des Staplers durchzuführen.
Sichtprüfung
Bei der Sichtprüfung rund um den Stapler geht es zunächst einmal um den äußeren Zustand:
- Gibt es erkennbare Beschädigungen an Karosserie oder Hubmast?
- Sind die Reifen in Ordnung? Gibt es Schäden oder Fremdkörper in den Reifen? Sind die Radmuttern richtig angezogen? Stimmt der Druck bei Luftreifen?
- Weisen die Gabelzinken Beschädigungen auf? Sind sie ordnungsgemäß gesichert?
- Ist eine vorhandene Anhängevorrichtung unbeschädigt?
- Ist die Spannung der Lastketten gleichmäßig und ausreichend?
- Sind das Fahrerschutzdaches und seine Befestigung in Ordnung?
- Ist das Lastschutzgitter in Ordnung?
- Hat das Hydrauliköl den richtigen Füllstand? Tropft etwas oder tritt Hydrauliköl irgendwo aus?
- Sind – bei Verbrennungsmotoren – Luftfilter sauber?
- Sind die Pedale griffig?
- Sind bei Staplern mit Gasabtrieb die Flaschen richtig befestigt und die Anschlüsse fest?
- Sind – je nach Antriebsart – die Füllstände von Kühlwasser und Motoröl richtig bzw. ist die Batteriespannung in Ordnung?
Funktionsprüfung
- Sind Beleuchtung, Hupe und ggf. akustischer Rückfahrwarner funktionstüchtig?
- Ist das Lenkungsspiel maximal zwei Finger breit?
- Funktionieren Betriebs- und Feststellbremse?
- Ist die Führung des Lastaufnahmemittels in Ordnung? Gibt es Unregelmäßigkeiten der Führung beim Ausfahren bis Maximalstellung?
- Ist die Abgasanlage dicht?
- Tritt bei Neutralstellung des Hydrauliksystems kein Nachsenken auf?
Bei Mängeln Stapler außer Betrieb
Nur wenn keine Mängel festgestellt werden, darf der Stapler in Betrieb genommen werden. Mängel muss der Staplerfahrer unverzüglich seinem Vorgesetzten melden. Sinnvoll ist es, Mängel schriftlich in einem Protokoll festzuhalten.
Ein nicht betriebsbereiter Stapler sollte in einer dafür geeigneten Fläche abgestellt und mit einem Schild gekennzeichnet werden. Der Stapler ist durch Abziehen des Startschlüssels, Anziehen der Feststellbremse und ggf. durch Unterlegen von Keilen zu sichern. Durch diese Maßnahmen können Kollegen daran gehindert werden, versehentlich einen nicht betriebsbereiten Stapler zu führen.
Instandsetzung nur durch Fachpersonal
Nur autorisiertes Fachpersonal – aus eigener Instandhaltung oder Fremdservice – dürfen die Mängelbeseitigung vornehmen – nicht der Staplerfahrer oder irgendein Kollege. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach durchgeführter Mängelbeseitigung gestattet.
Nach der Beschreibung mag die tägliche Zustandprüfung kompliziert und zeitraubend erscheinen. In der Praxis ist der Zeitaufwand jedoch sehr gering, wobei die Sorgfalt nicht der Routine zum Opfer fallen darf. Groß hingegen ist der Gewinn an Sicherheit. Für den Fahrer, für seine Kollegen und für das Unternehmen. Zudem trägt eine tägliche Prüfung auch dazu bei, Verschleißerscheinungen frühzeitig zu erkennen und durch vorbeugende Instandhaltung teuere Ausfälle der Flurförderzeuge zu verhindern.
Checkliste tägliche Einsatzprüfung
Gabelstapler Sicherheit: Checkliste tägliche Prüfung Gabelstapler sind viel beschäftigte Maschinen. Als „Arbeitspferde“ im Unternehmen transportieren sie nahezu alles, was im… weiterlesen