Rückhaltesysteme bei Staplern

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Rückhaltesysteme bei Staplern: Ein schneller Klick für mehr Sicherheit

Jedes Jahr verunfallen in deutschen Betrieben Personen mit einem Stapler. Und einige dieser Unfälle verlaufen so schwer, dass der betroffene Staplerfahrer dabei um Leben kommt. Die meisten tödlichen Unfälle mit einem Stapler entstehen beim Kippen des Fahrzeuges, wenn der nicht angeschnallte Fahrer aus dem Gerät geschleudert und vom Fahrerschutzdach oder Hubmast erschlagen wird.

Aus diesem Grund dürfen seit einigen Jahren nur noch solche Geräte auf den deutschen Markt gebracht werden, die über ein Rückhaltesystem verfügen, den Fahrer also bei einem Unfall des Staplers davor bewahren, aus der Kabine geschleudert zu werden. Auf dem Markt sind unterschiedliche Ausführungen solcher Sicherheitssysteme, angefangen bei geschlossenen Fahrerkabinen, Halb- oder Schiebetüren, Sicherheitsbügeln (ähnlich denen, die z. B. bei Fahrgeschäften in Freizeitparks oder auf der Kirmes zum Einsatz kommen) oder der aus dem Auto bekannte Sicherheitsgurt als Beckengurt oder 3-Punkt-Gurt.

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Rückhaltesystem immer nutzen!
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Oft werden diese Rückhaltesysteme auch kombiniert, etwa eine geschlossene Fahrerkabine, die sicherstellt, dass bei einem Kippen des Staplers der Fahrer nicht aus der Kabine fallen kann, plus ein Sicherheitsgurt, der den Fahrer zusätzlich im Sitz hält. Zwar verhindert die Kabine dann, dass der Fahrer sein Leben oder (durch Scherkräfte) Gliedmaßen verliert. Trotzdem sollte auch in einer solchen Kabine der Sicherheitsgurt immer angelegt werden. Denn nur dann ist der Fahrer, etwa bei einem Frontalaufprall auf ein Hindernis, davor geschützt, aus dem Sitz und gegen die Frontscheibe geschleudert zu werden. Und auch beim Kippen des Staplers sorgt der geschlossene Sicherheitsgurt dafür, dass das Verletzungsrisiko für den Fahrer deutlich reduziert ist.

Wichtig: Sicherheitsgurt, Sicherheitsbügel und Fahrerkabine können nur dann vor schweren Verletzungen bei einem Unfall schützen, wenn sie vor jeder Fahrt – also auch bei kurzen Wegen oder Fahrten ohne Last – genutzt werden. Wer als Staplerfahrer vorhandene Rückhaltesysteme nicht nutzt und dann bei einem Unfall zu Schaden kommt, handelt fahrlässig und riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch Schadenersatzforderungen.
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Welche Rückhaltesysteme bei Staplern gibt es?

Grundsätzlich lassen sich Rückhaltesysteme in zwei Klassen einteilen: Schutzsysteme für die Kabine und Rückhaltesysteme für den Fahrer. Bei Schutzsystemen für die Kabine gibt es sowohl komplett geschlossene Kabinen also auch Lösungen, mit denen die offenen Seiteneinstiege der Kabine gesichert werden sollen, z. B. Halbtüren oder Bügelsysteme.

Komplett geschlossene Kabinen bieten dabei die höchste Sicherheit, weil sie zuverlässig verhindern, dass bei einem Unfall der Fahrer oder seine Extremitäten in den Gefahrenbereich außerhalb der Kabine gelangen. Allerdings sind sie insgesamt teurer in der Anschaffung, erhöhen das Leergewicht des Staplers (und damit seinen Energieverbrauch) und haben insbesondere im Sommer oder in warmen Arbeitsumgebungen Akzeptanzprobleme, da sie keinen Temperaturausgleich im Inneren ermöglichen. Um dieses Problem zu lösen, kann entweder eine Klimaanlage installiert werden, oder alternativ können in den Sommermonaten die geschlossenen Fahrertüren durch Bügelsystem ersetzt werden, die zumindest etwas Ventilation durch den Fahrtwind ermöglichen.

Gabelstapler mit geschlossener Kabine © Toyota
Gabelstapler mit geschlossener Kabine © Toyota

Viele Hersteller bieten darum wahlweise komplett geschlossene Fahrerkabinen oder alternativ Bügeltüren an, die ebenfalls die offenen Seiten der Kabine sichern und bei einem Unfall verhindern, dass der Fahrer aus der Kabine geschleudert wird. Auf der anderen Seite bieten Bügel nicht das gleiche Sicherheitsniveau wie eine geschlossene Fläche, so dass nicht auszuschließen ist, dass sich bei einem Sturz etwa ein Arm oder Bein außerhalb des sicheren Bereiches der Kabine befindet und gequetscht oder abgeschert wird.

Rückhaltesystem © Toyota
Rückhaltesystem © Toyota

Aus diesem Grund sollte der Staplerfahrer schon aus persönlichem Interesse einen vorhandenen Sicherheitsgurt auch bei einer geschlossenen Kabine anlegen, und ebenso bei Bügeltüren. Denn nur so ist sichergestellt, dass er oder sie bei einem Sturz oder Überschlag des Gerätes nicht in der Kabine herumgewirbelt wird und sich ggf. an den Armaturen, dem Lenkrad oder anderen Teilen verletzt. Bei einem Stapler wird der Sicherheitsgurt meist als Beckengurt ausgeführt, da die aus dem Auto bekannten 3-Punkt-Gurte einerseits schwierig in der Fahrerkabine anzubringen sind und zudem den Staplerfahrer bei häufig vorkommenden Rückwärtsfahrten in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, so dass sie im ungünstigsten Fall selbst ein Sicherheitsrisiko darstellen können.

Rückhaltesysteme: Zwei Arten von Schutzsysteme
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Müssen alle Stapler mit einem Rückhaltesystem ausgestattet sein?

Grundsätzlich spielt das Alter eines Flurförderzeuges keine Rolle, wenn es um Standards in Bezug auf die Arbeitssicherheit geht. Daher müssen auch Altgeräte, die von Werk aus nicht mit einer solchen Sicherheitseinrichtung ausgestattet wurden, nachgerüstet werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), und zwar in Anhang 1 Nr. 1.4:

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern.“

Rückhaltesysteme gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Rückhaltesysteme gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Es obliegt also dem Arbeitgeber, sicherzustellen, dass alle eingesetzten FFZ entsprechende Sicherheitseinrichtungen besitzen, unabhängig davon, ob diese werkseitig bereits vorhanden waren oder nachgerüstet werden müssen. Die Europäische Flurförderzeughersteller-Vereinigung FEM hat eine gemeinsame Beurteilung dieser Vorschrift vorgenommen und festgelegt, dass Frontsitzstapler, Teleskopstapler und Querstapler bis 10 t Tragfähigkeit von Werk aus mit einem Rückhaltesystem ausgestattet sein müssen.

Aufgrund der Erkenntnisse aus bisherigen Unfallgeschehen sind folgende Geräte von Rückhaltesystemen befreit:

  • Spreizenstapler
  • Schubmaststapler
  • Stapler mit hebbarem Fahrerplatz (Kommissionierer)
  • Stapler zum Fahren mit hochgehobener Last
  • Hubwagen
  • Schlepper
  • Wagen
  • Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit

Was ist mit Geräten, für die ein Rückhaltesystem vorgeschrieben ist, die aber vom Hersteller nicht damit ausgestattet sind?

Diese Altgeräte müssen vor dem Einsatz vom Arbeitgeber umgerüstet werden, bevor sie eingesetzt werden dürfen. Bei Staplern von deutschen oder europäischen Herstellern ist es im Regelfall kein Problem, entsprechende Nachrüstsets zu beziehen, selbst bei älteren Modellen. Schwieriger gestaltet sich die Sache bei alten Geräten aus Asien oder Nordamerika, wobei hier oftmals nachrüstbare Alternativen durch Dritthersteller angeboten werden.

Der Einbau eines Rückhaltesystems sollte ausschließlich durch einen fachkundigen Monteur des Herstellers oder eines Fachbetriebes vorgenommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Anlage im Falle eines Unfalls zuverlässig arbeitet und den Fahrer wirklich schützt.

Die Kosten für einen nachträglichen Einbau einer Rückhalteeinrichtung liegen bei etwa 1.000 Euro pro Gerät. Das ist wenig im Vergleich zu den Kosten, die durch einen Unfall mit Personenschaden verursacht werden. Trotzdem scheuen einige Unternehmen, vor allem kleinere und mittlere, diese Investition.

Um einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zu setzen und die Kosten zu begrenzen, bietet unter anderem die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) für die Nachrüstung eines Gabelstaplers mit Bügel- oder Klapptüren auf Antrag eine Förderung von bis zu 400 Euro. Diese Förderung kann auch bei geleasten Staplern in Anspruch genommen werden; der monatliche Mehrpreis für mehr Sicherheit wird von der BGHW übernommen.

Förderung bei Nachrüsten mit Rückhalteeinrichtung
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Sicherheit fängt beim Fahrer an

Auch wenn sich das Risiko von schweren oder tödlichen Verletzungen bei Staplerunfällen durch technische Einrichtungen verringern lässt, kann die Ausstattung selbst nicht die Unfallgefahr reduzieren. Jeder Staplerfahrer trägt die Verantwortung für seine eigene Sicherheit und die anderer Personen im Arbeitsbereich. Durch vorausschauendes, situationsangepasstes und ordnungsgemäßes Verhalten müssen alle Fahrer dazu beitragen, dass ein Unfall erst gar nicht entstehen kann.

Vorausschauend fahren
Wichtig: Vorausschauendes, situationsangepasstes fahren

Daher: Die tägliche Sicherheitsüberprüfung des Staplers vor Fahrtbeginn gewissenhaft absolvieren, Schäden nicht ignorieren, sondern sofort melden. Mit Last immer langsam und vorausschauend fahren, insbesondere in unübersichtlichen Bereichen. Vor Kurven vorsichtig abbremsen, dann langsam hindurchfahren und starke Lenkbewegungen vermeiden.

Vor dem Starten Sicherheitscheck durchführen
Vor dem Starten Sicherheitscheck durchführen

Und wenn es doch zu einem Unfall kommen sollte: Ruhig bleiben, beide Hände fest ans Lenkrad, beide Füße gegen die Bodenplatte (nicht aufs Gaspedal!) pressen – und auf keinen Fall versuchen, einen kippenden Stapler per Sprung zu verlassen.

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