Tragkraft und Tragfähigkeit beim Einsatz von Staplern und anderen Flurförderzeugen
Beim Einsatz von Staplern und anderen Flurförderzeugen spielen zwei Größen eine besondere Rolle: die Tragkraft und die Tragfähigkeit.
Die Tragkraft eines beweglichen Körpers ist die Hubkraft, die sich zusammensetzt aus dem Eigengewicht der Konstruktion (beispielsweise der Gabeln und des Hubmastes eines Staplers) und der Zuladung. Ebenfalls in die Tragkraft eingerechnet werden vertikale oder horizontale Lageveränderungen, die sich beim Anheben oder Absenken und beim Absetzen oder Aufnehmen von Lasten ergeben. Die Tragkraft wird in der Regel in der Einheit „Kilogramm“ angegeben, was es einfach macht, diese bei unterschiedlichen Geräten zu vergleich und einzuschätzen.
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In Abgrenzung dazu ist die Tragfähigkeit die maximal zulässige Belastung eines Fahrzeuges oder der tragenden Bauteile eines Fahrzeugs (also beim Stapler der Gabeln und des Hubgerüstes), sie berücksichtigt jedoch keine dynamischen Kräfte. Die Tragfähigkeit wird ebenfalls in der Einheit „Kilogramm“ angegeben, wobei bei einem Flurförderzeug vor allem das Verhältnis von Eigengewicht zur Tragfähigkeit von Bedeutung ist. Daher wird hierbei weiter zwischen der Nenntragfähigkeit und dere tatsächlichen Tragfähigkeit oder Traglast unterschieden.
Nenntragfähigkeit und Traglast
Die Nenntragfähigkeit wird im Hersteller angegeben und ist die vom Hersteller zugelassene Last in Kilogramm, die mit dem Stapler bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter spezifischen Bedingungen aufgenommen oder angehoben werden kann. Der Hersteller geht dabei (auf Basis der DIN 3691) von einem Norm-Lastschwerpunktanstand D und einer Norm-Hubhöhe S aus, aus der sich dann das Lastgewicht L ergibt:
Die wirkliche Tragfähigkeit oder auch Traglast bezieht weitere Faktoren mit ein, etwa die verwendete Ausrüstung, die Hubhöhe, den Lastschwertpunktabstand und die Reichweite. Die Traglast wird vom Hersteller in zahlreichen Standsicherheitsversuchen durch Annäherung ermittelt und in den für jeden Stapler und jedes Anbaugerät veröffentlichten Tragfähigkeitsdiagrammen oder -tabellen dokumentiert.
Zusätzlich wird auch ein sogenannter Stoßfaktor einberechnet, da Stapler und Last im Betrieb statischen und dynamischen Kräften ausgesetzt sind. Der Stoßfaktor muss in der Traglast berücksichtigt werden, um die Standsicherheit des Staplers auch dann zu gewährleisten, wenn dieser beispielsweise beschleunigt oder bremst, Schwingungen oder Vibrationen oder andere Kräfte auf die Last oder den Stapler einwirken.
Ist die Tragfähigkeit höher, wird das Eigengewicht des Staplers erhöht, um die Standsicherheit sicherzustellen. Es beträgt dann 2 x 2 t plus der Differenz von 2 t zur jeweiligen zulässigen Tragfähigkeit.
Ein Stapler mit einer zulässigen Tragfähigkeit von 6 t wiegt also 2 x 2 t + (6 – 2 t) = 8 t.
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Welche Relevanz haben Tragkraft und Tragfähigkeit für die tägliche Arbeit?
Auch wenn der Fahrer eines Staplers im betrieblichen Alltag eher selten diese beiden physikalischen Größen berechnen muss, sind sie dennoch von höchster Wichtigkeit. Denn sie entscheiden darüber, ob Stapler und Last sicher von A nach B gelangen, oder ob aufgrund einer zu geringen Tragfähigkeit der Stapler etwa beim Anheben der Last hinten abhebt und damit instabil wird.
Um die maximale Tragfähigkeit eines Staplers nutzen zu können, muss die Gabel immer vollständig unter die Last gefahren werden, sodass sie eng am Gabelrücken anliegt. Hierdurch wird, sofern der Schwerpunkt der Last mittig liegt, die Traglast gleichmäßig verteilt – was im Übrigen auch das Szenario ist, mit dem der Hersteller die Tragkraft und Tragfähigkeit im Experiment ermittelt.
Kommen Anbaugeräte zum Einsatz, etwa Fassträger, Kranhaken oder Gabelzinkenverlängerung, verändert sich durch das Eigengewicht des Anbaugerätes und durch den veränderten Lastschwerpunktabstand die Nenntragfähigkeit. Dieses muss bei jedem Einsatz von Anbaugeräten beachtet werden, daher muss beim Umgang mit solchen Geräten besondere Vor- und Umsicht walten gelassen werden.
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