Allgemein werden unter einer Zusatzqualifikation Kenntnisse und Fähigkeiten verstanden, die über die regulären Inhalte einer beruflichen Ausbildung hinausgehen. Sie erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie das eigene Kompetenz-Profil abrunden und sinnvoll ergänzen – wie etwa der Erwerb eines Flurfördermittelscheins. Dieser ist zwingende Voraussetzung für das selbstständige Bedienen eines Gabelstaplers oder anderer Flurförderzeuge und daher im gewerblich-technischen Bereich oftmals Einstellungsvoraussetzung.
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Boombranche Logistik
Seit Jahren schon erlebt die Logistik-Branche einen anhaltenden Aufschwung. Weltweiter Handel, die verstärkte Nutzung von Onlineshops und generell gestiegene Waren- und Güterverkehre sorgen für eine andauernd hohe Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften. Nicht nur für junge Berufseinsteiger bieten sich daher in der Logistik gute Jobaussichten, auch ältere und erfahrene Arbeitnehmer werden verstärkt nachgefragt.
Transport, Umschlag und Lagerung sind logistische Kernprozesse, die heute fast überall auf technische Unterstützung in Form von Staplern oder anderen FFZ setzen. Da von den Geräten und den damit transportierten Lasten eine potentielle Gefährdung ausgeht, dürfen in Deutschland nur solche Personen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen betraut werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahmen sind bei minderjährigen Auszubildenden möglich, sofern diese im Rahmen der berufsbildbezogenen Ausbildung ein FFZ unter fachkundiger Aufsicht bedienen),
- Eignung und Ausbildung für diese Tätigkeit,
- Nachweis der Befähigung.
Der erforderliche Nachweis wird über den Staplerschein erbracht, der ähnlich wie ein Führerschein im Rahmen einer – wenn auch relativ kurzen – Ausbildung mit theoretischen und praktischen Lerneinheiten erworben werden kann. Ein Theorie-Test als Multiple Choice und eine Fahrprüfung von 15-20 Minuten Dauer bilden den Abschluss dieser Zusatzqualifikation: Werden beide Prüfungen bestanden, wird anschließend der persönliche Staplerführerschein ausgehändigt, der lebenslang gültig ist.
Die Berufsgenossenschaft empfiehlt für die Schulung einen zeitlichen Umfang von 20-32 Lerneinheiten zu jeweils 45 Minuten, nach Einschätzung der BG ist eine Dauer von 3-5 Tagen notwendig. Dennoch sind diese Empfehlungen nicht verbindlich, daher ist es grundsätzlich möglich, den Staplerschein auch in einem Tageskurs zu erwerben.
Wer statt einen Frontstapler später beispielsweise einen Containerstapler bedienen will, muss dafür eine Zusatzausbildung absolvieren, in dem die spezifischen Besonderheiten (höhere Lasten, größere Ausladung, anderes Lenk- und Fahrverhalten) des Geräts vermittelt werden.
Jeder Staplerfahrer muss vor Beginn seiner Tätigkeit vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt und persönlich unterwiesen werden. Neben allgemeinen Hinweisen zum Betrieb und Abstellen des Staplers werden auch Besonderheiten im jeweiligen Arbeitsfeld (Fahrwege, Materialfluss, Übergabestationen, technische Installationen) vermittelt. Aus diesem Grund muss die Unterweisung auch bei jedem Wechsel des Arbeitsplatzes erfolgen und schriftlich dokumentiert werden.
Eine Zusatzqualifikation mit hohem Nutzen
Die Ausbildung zum Staplerfahrer ist auch deswegen so attraktiv, da Teilnehmer außer den genannten Voraussetzungen keine weiteren Bedingungen erfüllen müssen. Wer körperlich in der Lage ist, einen Stapler zu führen (was im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung G25 untersucht wird) und die Ausbildung erfolgreich absolviert hat, erwirbt in wenigen Tagen eine stark nachgefragte Zusatzqualifikation. Auch die Kosten, so sie denn vom Auszubildenden selber zu übernehmen sind, halten sich vergleichsweise in Grenzen: Für eine umfassende Schulung bei einem renommierten Anbieter wie TÜV oder DEKRA werden je nach Dauer zwischen 200 und 400 Euro fällig.
Der Staplerschein als Chance für Arbeitslose
Wer arbeitsuchend ist, kann mit einem Staplerschein seine Chancen auf eine Neueinstellung oft deutlich erhöhen. Aus diesem Grund können die anfallenden Ausbildungskosten nach § 45 SGB III von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Dazu muss ein „Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget“ gestellt und schriftlich begründet werden. Wer bereits bei Antragstellung nachweisen kann, dass der Staplerschein für ein konkretes Stellenangebt erforderlich ist, kann in der Regel eher mit einer Kostenübernahme rechnen.
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Staplerschein als berufliche Weiterbildung
Wer als Arbeitnehmer in einem Bereich tätig ist, in dem Stapler und andere Flurförderzeuge zum Einsatz kommen, kann mit einem Staplerschein seine eigenen beruflichen Möglichkeiten verbessern. So kann beispielsweise ein LKW-Fahrer durch diese Zusatzqualifikation das Be- und Entladen selbstständig übernehmen und so Zeit sparen und flexibler eingesetzt werden. Viele Arbeitgeber schätzen eine solche Initiative und unterstützen weiterbildungswillige, motivierte Mitarbeiter auch finanziell dabei, zusätzliche berufliche Qualifikationen zu erwerben.
Staplerfahrer als Beruf
Die beruflichen Aussichten für Staplerfahrer sind gut, besonders in Regionen mit hoher Dichte an Logistikunternehmen. Wer hauptberuflich Stapler fährt, kann im Durchschnitt mit einem Stundenlohn von 9-11 Euro rechnen, wobei es regional sehr starke Unterschiede geben kann. Bessere Verdienstmöglichkeiten haben qualifizierte Fachkräfte wie ausgebildete Handelsfachpacker oder Fachkräfte für Lagerlogistik, die einen Staplerschein als Zusatzqualifikation erworben haben und über ausreichend Fahrpraxis verfügen.
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